Begrenzt dienstfähig? Jetzt Antrag stellen

bis 31. Dezember 2014

Im Juli 2014 haben wir bereits darüber informiert, dass die Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamtinnen und Beamten höher sein muss als die Besoldung bei Teilzeit.

Da wir nicht wissen, wann in Hessen eine Neuregeleung erfolgt, empfehlen wir einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation zu stellen.

Beamtinnen und Beamten, die bereits eine Besoldung aufgrund der begrenzten Dienstfähigkeit erhalten, sollen den Antrag bis 31.12.2014 stellen.

Mehr unter Besoldung im Mitgliederbereich.