Beihilfe-Wahlleistungen

Regelungen für gesetzlich Krankenversicherte

Dezember 2015

Nicht wenige gesetzlich krankenversicherte Kolleginnen und Kollegen waren verwundert, dass auch
sie zum Thema Wahlleistungen durch die Beihilfestelle angeschrieben wurden. Denn offensichtlich
war nicht bekannt, dass auch für sie ein Beihilfeanspruch bestehen kann.

Nach der seit 1. November 2015 geltenden Neuregelung besteht aber immer nur dann ein Anspruch
auf Beihilfe zu Wahlleistungen, wenn ein Eigenbeitrag in Höhe von 18,90 Euro monatlich gezahlt
wird. Näheres hierzu in der Information aus der Landesrechtsstelle „Erklärung zu den Wahlleistungen
bis 31. Januar 2016“ (Stand November 2015).

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