Besoldung nach Alter diskriminierend

Überleitungsregelungen gebilligt | Juni 2014

Mit Urteil vom 19. Juni 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das alte System der Beamtenbesoldung, nach welchem sich die Höhe der Besoldung überwiegend nach dem Lebensalter richtete, aufgrund des Verstoßes gegen das Verbot der Altersdiskriminierung rechtswidrig ist.

Wie auch in Hessen, wurde dort vom System "Lebensalter" in das System "Berufserfahrung" umgestellt. Damit ist klar, dass es auch in Hessen keine Ansprüche auf eine höhere Besoldung ab der Überleitung in das neue System gibt.

Offen sind aber noch zwei Fragen: Zum einen, ob diejenigen Beamtinnen und Beamten, die einen Antrag auf "Besoldung nach der höchsten Lebensaltersstufe" gestellt haben, für die Zeit bis zur Überleitung eine Nachzahlung zu erwarten haben. Und zum zweiten, falls Nachzahlungsansprüche bestehen, ob diese erst ab dem Jahr der Geltendmachung erfolgen oder unter Berücksichtigung der Verjährungsregelungen drei Jahre rückwirkend. Dies zu entscheiden, hat der EuGH den nationalen Gerichten aufgegeben.