Besoldung und Altersdiskriminierung | Dezember 2013

Bereits 2012 haben wir über mehrere gerichtliche Verfahren zu der Frage „Altersdiskriminierung und Besoldung“ informiert.

Mittlerweile wurden mehrere tausend Anträge bei der Hessischen Bezügestelle gestellt.

Beamt_innen, die bereits einen „Antrag auf Zahlung der Grundvergütung nach der höchsten Lebensaltersstufe“ gestellt haben, müssen dies nicht noch einmal tun. Der Antrag wirkt auch für dieses Jahr.

Beamt_innen, die den Antrag noch nicht gestellt haben, müssten dies zur Sicherung etwaiger Ansprüche für 2013 bis zum 31.12.2013 tun. Sie können den Antrag direkt bei der Hessischen Bezügestelle (HBS) stellen, der Dienstweg muss nicht eingehalten werden. Der Antrag muss bis zum 31.12.2013 bei der HBS eingehen.
 
Information aus der Landesrechtsstelle nebst Musterantrag unter Besoldung im Mitgliederbereich