Das Versorgungsdezernat fragt

Verwirrung stiftet ein Brief des Regierungspräsidiums Kassel

Etwas Verwirrung stiftet ein Brief des Regierungspräsidiums Kassel an Beamtinnen und Beamte, in dem diese aufgefordert werden, Angaben zu ihren "Vordienstzeiten" zu machen. Insbesondere sollen Ausbildungszeiten und ruhegehaltfähige Vordienstzeiten, wie Lehraufträge, abgefragt werden.

Hintergrund ist, dass bis Ende 2017 alle (potentiellen) Dienstzeiten erfasst werden sollen, um einen Überblick über zukünftige Versorgungsansprüche zu erhalten.

Angeschrieben werden diejenigen Beamtinnen und Beamte, bei denen festgestellt wird, dass diese Vordienstzeiten noch nicht geklärt sind. Die Abfrage erfolgt "im laufenden Geschäft", es werden also nicht alle hessischen Beamtinnen und Beamte auf einmal angeschrieben. Gegen diese Abfrage bestehen keine Bedenken.

Insbesondere ergehen aufgrund dieser Abfrage keine Bescheide über die Anerkennung der Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten, die ggf. mit einem Rechtsmittel angegriffen werden müssten. Die Anerkennung selbst kann und muss gesondert beantragt werden. Den Informationen aus das Landesrechtstelle zum Thema Beamtenversorugng kann entnommen werden, welche Zeiten ruhegehaltsfähig sein können und für welche Vordienstzeiten ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden muss.