Elternzeit

Neuregelungen ab 1. Juli 2015

Für die ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder enthält das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) einige Neuregelungen zur Inanspruchnahme der Elternzeit. Diese Regelungen gelten nach § 7 der Hessischen Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (HMuSchEltZVO) – wie bisher – auch für Beamtinnen und Beamte. Außerdem wurde das sogenannte „Elterngeld Plus“ eingeführt.

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