EuGH: Berufserfahrung muss häufiger anerkannt werden

Tarifrecht | Juli 2014

Wie in der E&W (Ausgabe 07-08/2014) berichtet, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass eine Berufserfahrung, die bei einem anderen Arbeitgeber erworben wurde nicht anders bewertet werden darf als die Berufserfahrung beim gleichen Arbeitgeber.

In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes gibt es hier aber durchaus Differenzierungen. Die wichtigste Regelung ist dabei die der Stufenzuordnung bei Einstellung. Im Bereich des TVöD Bund für die Entgeltgruppen 9 bis 15. Im TV-L für alle Entgeltgruppen. Dagegen enthält der TVöD-VKA keine Differenzierungen bei der Anerkennung der einschlägigen Berufserfahrung.

Möglich ist auch, dass das Urteil Bedeutung für die Dauer des Krankengeldsbezugs und das Jubiläumsgeld hat.

Auch Beschäftigte bei anderen Arbeitgebern mit vergleichbaren Regelungen, wie z.B. dem Internationalen Bund, sind betroffen.

Beamt_innen in Hessen sind nicht betroffen.

Die Musteranträge zur Geltendmachung von Ansprüchen finden Sie im >> Mitgliederbereich unter Entgelt.