Jahressonderzahlung bei aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen

„Ehemals Beschäftigte“ müssen sich selbst kümmern

Wie berichtet hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass bei der Berechnung der Jahressonderzahlung (JSZ) nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes die gesamte Beschäftigungsdauer im Kalenderjahr zu berücksichtigen ist, auch wenn sie unterbrochen wurde.

Zuvor hatten die Arbeitgeber die JSZ nur auf Basis des letzten Vertrages vorgenommen.

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