"Mütterrente" – Antrag muss nicht gestellt werden

Februar 2014

Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass kein Antrag auf die sogenannte Mütterrente gestellt werden muss.

"Der mitteldeutsche Rentenversicherungsträger weist darauf hin, dass die Neuberechnung der Zeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, von Amts wegen erfolgt und nicht beantragt werden muss. Für Versicherte, die ein geklärtes Rentenversicherungskonto haben, liegen die erforderlichen Informationen für die verbesserte Anerkennung der Zeiten vor ...", heißt es auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Hinweis der Landesrechtsstelle

Für vorhandene und künftige Ruhestandsbeamtinnen und -beamte in Hessen gibt es (ebenfalls) noch keine neue gesetzliche Regelung. Die Diskussion darüber, in welcher Form die "Mütterrente" in das hessische Beamtenversorugngsrecht eingeführt wird, wird es nach unsere Einschätzung erst dann geben, wenn die "Mütterrente" für den Bereich gesetzlichen Rentenversicherung verabschiedet ist.

Pressemitteilung – Mütterrente: Kein Antrag erforderlich