Neue Regelungen zum Laufbahnrecht

Hessische Lehrkräfte | März 2014

Nachdem zum 1. März 2014 die Hessische Laufbahnverordnung in Kraft getreten ist, gilt diese nun in Teilen auch für Lehrkräfte. Neu sind die Regelungen zur Altersgrenze sowie zum Zwischenbericht für Lehrkräfte während der Probezeit.

Während die bisherige Laufbahnverordnung für Lehrkräfte nicht anzuwenden war und nur in Teilen analog angewendet wurde, gelten nun ganze Bereiche der Laufbahnverordnung für hessische Lehrkräfte.