Rentenpaket 2014

Rente mit 63, Mütterrente, Erwerbsminderungsrente und ein Blick in das Beamtenversorgungsrecht

Mit dem „RV-Leistungsverbesserungsgesetz“ vom 23. Juni 2014 wurde das „Rentenpaket“ wirksam. Dieses enthält die „Rente mit 63“, die „Mütterrente“ und die „Erwerbsminderungsrente“ Außerdem eine Neuberechnung des „Reha-Budgets“, auf das hier aber nicht eingegangen werden soll.

Informationen zu diesem Rentenpaket werden von verschieden en Stellen herausgeben, unter anderen der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Diese hat eine entsprechende Sonderinformation herausgeben, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu finden ist. Daher sollen hier nur die wesentlichen Eckpunkte dargestellt und einen kleinen Ausblick in den Bereich der Beamtenversorgung gegeben werden.

Arbeitnehmer_innen („Versicherte“) sollten sich ggf. individuell bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, welche konkreten Auswirkungen das Rentenpaket für sie hat. Bei Rückfragen steht die Landesrechtsstelle unseren Mitgliedern gerne zur Verfügung.


Die gesamte Information finden Sie unter Pensionierung und Versorgung und unter Sozialrecht im Mitgliederbereich