Verbeamtete Lehrkräfte auf Probe

Zwischenbericht nach 18 Monaten | März 2014

Nach der neuen Rechtslage ist nun auch für verbeamtete Lehrkräfte in der Probezeit nach 18 Monaten ein Zwischenbericht zu erstellen. Dieser muss Aussagen zuEignung, Befähigung und fachlicher Leistung enthalten. Die weitere Ausgestaltung ist rechtlich nicht definiert.

Bisher waren Lehrkräfte hiervon ausgenommen, da die bisher gültige Hessische Laufbahnverordnung nicht für Lehrkräfte galt und nur in Teilen analog angewendet wurde. Die neue, zum 1. März 2014 in Kraft getretene hessische Laufbahnverordnung gilt nun in Teilen explizit auch für Lehrkräfte.

Nicht neu ist, dass vor Ablauf der Probezeit in einem Abschlussbericht festzustellen ist, ob die Beamtin oder der Beamte sich in vollem Umfang bewährt hat. Dies erfolgt regelmäßig in Form einer dienstlichen Beurteilung.

Details zum neuen Laufbahnrecht für Lehrkräfte und zur Anwendbarkeit der Hessischen Laufbahnverordnung erfahren Sie im >> Mitgliederbereich >> Beamtenrecht