Verstoß ja! Ansprüche nein?

Besoldung und Altersdiskriminierung

Nach der Pressemitteilung Nr.65/2014 hat das Bundesverwaltungsgericht am 30. Oktober 2014 bestätigt, dass das altersabhängige Besoldungssystem des Bundesbesoldungsgesetzes alter Fassung sowohl gegen europäisches Recht, als auch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt.

Dies begründe jedoch keinen Anspruch auf eine höhere Besoldung. Vielmehr käme lediglich ein Entschädigungsanspruch nach dem AGG in Betracht. Eine Aussage dazu, unter welchen genauen Voraussetzungen und in welcher Höhe Beamtinnen und Beamte einen solchen Anspruch haben können, kann erst nach Veröffentlichung der Urteilsgründe erfolgen. Maximal können nach Aussage des Gerichts Ansprüche ab August 2006 bis zum Inkrafttreten eines neuen, diskriminierungsfreien Besoldungssystems, bestehen.

Das altersabhängige Besoldungssystem wurde in Hessen bis einschließlich Februar 2014 angewandt.
Wer bereits einen Antrag gestellt hat kann auf weitere Informationen warten. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann dies noch vorsorglich tun. Einen Musterantrag haben wir im Mitgliederbereich unter www.gew-hessen.de / Service Recht/Stichwort "Besoldung" eingestellt (Stand Dezember 2013).

Pressemitteilung