Wahlleistungserklärungen

Beihilfe

Anscheinend hat eine große Zahl von Beihilfeberechtigten bisher nicht das Schreiben der Beihilfestelle zu den Neuregelungen zur Beihilfe für Wahlleistungen erhalten. Damit liegt ihnen bisher auch nicht das Formular vor, mit dem erklärt werden muss, dass der Eigenbeitrag gezahlt wird. Außerdem haben sie nicht den Freiumschlag erhalten, mit dem die Erklärung zurück gesandt werden soll.

Nach Aussage der Beihilfestelle gibt es ein Problem bei der Post. Nach der Hessischen Beihilfeverordnung ist für die Erklärung das durch die Festsetzungsstelle herausgegebene Formular zu verwenden. Die Erklärungen müssen bis zum 31.1.2016 bei der Beihilfestelle eingehen. Auf der Internetseite der Beihilfestelle wird auf die Frage „Was muss ich tun, wenn meine Wahlleistungserklärung nicht angekommen oder verloren gegangen ist?“, geantwortet: „Die Beihilfestelle mit Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten per Anschreiben oder Mail hierüber informieren. Die Wahlleistungserklärung wird Ihnen nach Reihenfolge des Einganges erneut übersandt.“.

Doch was passiert, wenn die Wahlleistungserklärung gar nicht bis zum Beihilfeberechtigten gelangt?

Das Formular eines Kollegen oder einer Kollegin kann nicht benutzt werden, da jedes Formular mit einem persönlichen Code versehen ist. Wir sehen keine andere Möglichkeit, als dass die betroffenen Beihilfeberechtigten, die die Erklärung abgeben wollen, sich jetzt schriftlich mit der Beihilfestelle in Verbindung setzen und mitteilen, dass sie das Wahlleistungsformular bisher nicht erhalten haben, aber hiermit erklären, dass sie die durch Zahlung des Eigenbetrags in Höhe von 18,90 Euro den Anspruch auf Beihilfe für Wahlleistungen aufrecht erhalten wollen. Der Beihilfestelle sollte Name,  Adresse, Geburtsdatum und die Personalnummer mitgeteilt werden.

Diese Erklärung kann per E-Mail ( beihilfe@rpks.hessen.de), oder Fax: (0611 327 640 911) oder per Post (Regierungspräsidium Kassel Dezernat Beihilfen/Hünfeld, Niedertor 13, 36088 Hünfeld) erfolgen.