Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die für Studierende geltenden BAföG-Bedarfssätze in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen seien. Die GEW empfiehlt ihren studentischen Mitgliedern, Widerspruch gegen ihren letzten BAföG-Bewilligungsbescheid einzulegen. Auf diese Weise können Ansprüche auf BAföG-Nachzahlungen für den Fall gesichert werden, dass das Bundesverfassungsgericht der Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts und nun des Verwaltungsgerichts Berlin folgt und das Gesetz in seiner jetzigen Fassung kippt. Ein Musterschreiben für einen Widerspruch können GEW-Mitglieder über das Mitgliederportal herunterladen.
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Dort könnt Ihr unter „Meine GEW“ einen Musterwiderspruch erhalten