Sachleistungsbeihilfe

Auswertung unserer Umfrage zu den praktischen Erfahrung mit der hessischen Sachleistungsbeihilfe

Für interessierte Kolleginnen, die sich jetzt fragen, was „Sachleistungsbeihilfe“ ist: Beamtinnen und Beamte, die sich aus irgendeinem Grund nicht privat versichern können oder wollen, müssen sich freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Das bedeutet aber, dass sie den gesamten Beitragssatz alleine tragen müssen (also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Um das abzumildern, gibt es in wenigen Bundesländern seit neuestem die „pauschale Beihilfe“, mit denen diese Gruppe den halben Beitragssatz vom Dienstherren erhält. In vielen Ländern gibt es gar nichts. Nur in Hessen gibt es die „Sachleistungsbeihilfe“. Die bekommen freiwillig in der GKV Versicherte nur dann, wenn Sie Ausgaben haben (Medikamente Arzt Krankenhaus) bis maximal zur Höhe des halben GKV-Beitragssatzes. Je kränker, desto mehr Geld also.

Auswertung der GEW-Befragung zur Sachleistungsbeihilfe | März 2021