Tariftelegramm Hessen

Zur Tarifeinigung im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)

Am Montag dieser Woche haben sich Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in Potsdam auf einen Kompromiss in der Tarifrunde 2021 geeinigt. Auch wenn die Corona-Sonderzahlung für die Beschäftigten der anderen Bundesländer mit 1.300 Euro höher ausfällt als die Corona-Sonderzahlung, die am 15.10.2021 für die Beschäftigten des Landes Hessen vereinbart wurde (insgesamt 1.000 Euro), geraten die Beschäftigten beim Land Hessen, das nicht Mitglied der TdL ist, in Bezug auf die materielle Wirkung der Tarifabschlüsse nicht ins Hintertreffen.

Das liegt unter anderem daran, dass die höhere Sonderzahlung bei der TdL durch vier zusätzliche Nullmonate (insgesamt sind es 14) „erkauft“ worden ist. Zudem werden in Hessen während der Laufzeit des Vertrages die Entgelte zweimal – um insgesamt 4,0 Prozentpunkte –erhöht, während bei der TdL eine singuläre Erhöhung um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 festgelegt wurde. Die Laufzeit der hessischen Regelung ist dafür wiederum 4 Monate länger (bis 31.1.2024). Das heißt, dass die nächste hessische Tarifrunde im Anschluss an die Tarifverhandlungen mit der TdL stattfinden werden.

Insgesamt ergeben sich über die gesamte Tabelle gerechnet innerhalb der Laufzeit der Tarifregelung im Vergleich geringe Vorteile für die Hessen bei der materiellen Wirkung im Bereich von einigen Promillepunkten. Individuell kann dieser Effekt aber durch die höheren steuer- und abgabenfreien Anteile der TdL-Sonderzahlung kompensiert werden. Günstig für Hessen ist aber vor allem, dass die Tabellenwerte am Ende der Laufzeit deutlich stärker gestiegen sein werden als bei der TdL. Diese Tabellenwirksamkeit wird sich bei zukünftigen Tarifrunden positiv auswirken.

Darüber hinaus gab es in Hessen Etliches an geldwerten strukturellen Regelungen, u.a. ja auch eine Lehrkräfte-Entgeltordnung. Solche strukturellen Verbesserungen lehnte die TdL außer im Pflegebereich in der Tarifrunde 2021 gänzlich ab.