Gehälter steigen rückwirkend

Mindestens 3,1 Prozent mehr im pädagogischen Bereich

der ASB Lehrerkooperative

Gehaltserhöhung bei der ASB Lehrerkooperative entsprechend dem Abschluss für die Kommunalbeschäftigten
Die Gehälter steigen rückwirkend zum 1. März 2018 um mindestens 3,1 Prozent im pädagogischen Bereich – Auszahlung mit den Septembergehältern

Die Gewerkschaften GEW und ver.di hatten sich mit der ASB Lehrerkooperative gGmbH bereits im letzten Jahr darauf verständigt, dass die Gehaltsabschlüsse bei den Tarifrunden mit den Kommunen auf die Beschäftigten der ASB Lehrerkooperative gGmbH übertragen werden. Gewerkschaften und Kommunale Arbeitgeber hatten sich nun aber im Frühjahr in Potsdam auf einen relativ komplizierten Tarifabschluss für die
Kommunalbeschäftigten verständigt. Kompliziert deshalb, weil kein einheitlicher Prozentbetrag bzw. keine einheitliche Formel für alle Tabellenwerte festgelegt wurde. Allgemein kann man sagen, dass unter anderem vor allem die Werte der Stufe 1 stärker stiegen als die anderen Tabellenwerte, um den öffentlichen Dienst für Berufsanfänger attraktiver zu machen.

Bei der ASB Lehrerkooperative haben wir uns vor der Sommerpause auf dasselbe System geeinigt. Mittlerweile liegen die neuen (Änderungs-)Tarifverträge und Tabellenwerte vor. Es gibt drei Erhöhungsschritte: Zum 1. März 2018, zum 1. April 2019 und zum 1. März 2020. In den folgenden Tabellen sind nicht nur die jeweils neuen Tabellenwerte angeführt, sondern auch die Prozentzahl, mit der die alten Stufenwerte zum angegebenen Zeitpunkt angehoben werden. Für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergeben sich damit im Durchschnitt der Tabelle Erhöhungen von
- 3,3 Prozent zum 1. März 2018
- 3,2 Prozent zum 1. April 2019 und
- 1,1 Prozent zum 1. März 2020.

Im Durchschnitt liegen damit die Werte im pädagogischen Bereich am Ende der Laufzeit um 7,8 Prozent über den
Werten vor der ersten Erhöhung am 1. März 2018.

Tarifinfo mit Tabellen

Musterantrag

Ehemalige Beschäftigte, die zwischen dem 1. März 2018 und spätestens dem 15. Mai 2018 aus dem Arbeitsverhältnis mit der ASB Lehrerkooperative ohne eigenes Verschulden ausgeschieden sind, haben einen Anspruch auf die Nachzahlung nur dann, wenn sie das bis  spätestens 30. September 2018 beim ehemaligen Arbeitgeber schriftlich beantragen. Musterantrag.