Tarifeinigung erzielt

Goethe-Universität Frankfurt

In der letzten Novemberwoche haben Arbeitgeber und Gewerkschaften sich schriftlich darauf verständigt, das Tarifergebnis der Tarifrunde 2021 mit dem Land Hessen vom 15.10.2021 eins zu eins für die Beschäftigten der Goethe-Universität Frankfurt zu übernehmen, soweit diese von den Regelungen mit dem Land überhaupt betroffen sind. Informell bestand darüber bereits seit Anfang August Einvernehmen.

Das bedeutet für die Tarifbeschäftigten der Goethe-Universität Frankfurt:

Noch in diesem Jahr erhalten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie* Corona-Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro. Eine zweite Corona-Sonderzahlung in derselben Höhe wird spätestens mit den Bezügen für März 2022 ausgezahlt (Teilzeitbeschäftigte anteilig, wobei die Teilzeitquote am 15. Oktober für die Zahlung  2021 und am 15. Januar 2022 für die Zahlung 2022 einschlägig ist).

Die Tabellenentgelte werden in zwei Schritten erhöht. Zum 1. August 2022 steigen sie um 2,2 Prozent, zum 1. August 2023 um weitere 1,8 Prozent, mindestens 65 Euro. Die Laufzeit der Regelung beträgt 28 Monate bis zum 31. Januar 2024.

Das LandesTicket Hessen wird mindestens bis Ende 2024 fortgeführt.

Darüber hinaus wird die Tabellenstruktur des TV-G-U zum 1. August 2022 geändert. Von Bedeutung ist insbesondere, dass in allen Entgeltgruppen eine neue Stufe 1b eingefügt wird, deren Tabellenwert in der Mitte zwischen der alten Stufe 1 (= neue Stufe 1a) und der Stufe 2 liegt. Stufe 1b wird nach 6 Monaten in der  Stufe 1a erreicht, nach weiteren sechs Monaten wird Stufe 2 erreicht. Damit steigt das Entgelt bei Neuverträgen (ohne Berufserfahrung) im ersten Jahr um 25 Prozent.

Weitere Regelungen wurden zu den Themen Digitalisierung und mobiles Arbeiten getroffen.

Nähere Informationen können dem Tarifinfo Nr. 3 für die Landesbeschäftigten entnommen werden
(Die dort beschriebenen Änderungen bei der Eingruppierung für Lehrkräfte beziehen sich aber ausschließlich auf allgemeine und berufliche Schulen.)

Darüber hinaus wurden für 2022  Gespräche auf tariflicher Ebene vereinbart, u.a. zur Frage der Umsetzung des „Kodex Gute Arbeit“ in Hinblick auf die Befristungspraxis an der Frankfurter Universität.

Für die Beamtinnen und Beamten an der Goethe-Universität gilt, dass die mit dem Land Hessen vereinbarten Einkommenszuwächse und Sonderzahlungen auf den Besoldungsbereich zeit- und systemkonform – so die Tarifeinigung mit dem Land Hessen – übertragen werden. Die Corona-Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten wird allerdings laut vorliegendem Gesetzentwurf im Februar 2022 als einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro ausgezahlt. Auch der Mindestbetrag bei der Erhöhung 2023 gibt es besoldungsrechtliche Abweichungen.

*Hinweis: In verschiedenen Fällen wurden an der Goethe-Universität in der Vergangenheit bereits Corona-Sonderzahlungen gezahlt. Diese sind nur bis zur Gesamtsumme von 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei.“