Tarifabschluss 2019 mit dem Land Hessen: Hinweise

Im März 2019 beendete Arbeitsverhältnisse und „Entzerrung“ der EG 9

Mit der Tarifeinigung von Ende März  mit dem Land Hessen wurde unter anderem eine rückwirkende Tariferhöhung zum 1. März 2019 vereinbart.  Diejenigen TV-H-Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis mit dem Land Hessen zwischen dem 1. März 2019 und dem 29. März 2019 endete, müssen nach Ziffer XI. der Tarifeinigung vom 29. März 2019 die Geltung des Tarifabschlusses schriftlich spätestens bis zum 31. Oktober 2019 beantragen. Für Auszubildende sowie für Praktikantinnen und Praktikanten (TV Prakt-H) wurde eine Erhöhung der Entgelte um 60 Euro ab 1. Januar 2019 festgelegt, aber auch die Geltung der Kinderzulage nach § 23a TV-H ab 1. Januar.  Sofern Praktikantinnen und Praktikanten beim Land Hessen zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 29. März 2019 ausgeschieden sind, müssen sie ebenfalls nach Ziffer XI. der Tarifeinigung einen Antrag stellen, damit die Tarifeinigung greift. Die betroffenen Gruppen dürften allerdings sehr klein sein.

Dasselbe gilt für Beschäftigte der Goethe-Universität Frankfurt, deren Arbeitsverhältnis bis zum 10. April 2019 endete (spätester Tag der Antragstellung: 15. November 2019), bzw. Beschäftigte der TU Darmstadt, deren Arbeitsverhältnis bis zum 11. April 2019 endete (spätester Tag der Antragstellung: 30. November 2019).

Die Tarifvertragsparteien vereinbarten darüber hinaus die sogenannte „Entzerrung“ der EG 9, also die Überleitung der „kleinen EG 9“ in eine neue Entgeltgruppe 9a mit 6 Stufen zum 1. August 2019. Allerdings dürften die Redaktionsverhandlungen mit dem Land Hessen erst Mitte Oktober abgeschlossen werden, weil auch der entsprechende Verhandlungsabschluss in den anderen Bundesländern hat auf sich warten lassen. Vor einer rechtsgültigen Unterschrift unter die neuen Tarifverträge  wird das Land die „Entzerrung“ der EG 9 wahrscheinlich nicht umsetzen. Es ist also damit zu rechnen, dass die neuen Entgeltgruppen 9b (die derzeitige EG 9 mit normalen Stufenlaufzeiten und Stufe 5 und 6 – hierbei ändert sich lediglich die Bezeichnung) und 9a erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr auf den Gehaltsnachweisen ausgewiesen sein werden, dann rückwirkend zum 1. August 2019. Entsprechend dürfte an den Universitäten Frankfurt und Darmstadt verfahren werden.

Bis zum Abschluss der redaktionellen Verhandlungen werden auch weiterhin die erhöhten Entgelte „unter Vorbehalt“ ausgezahlt.