Tarifeinigung mit dem Land Hessen

HLZ 11/2021: GEW-Landesdelegiertenversammlung

Die vorliegende Ausgabe der HLZ ging unmittelbar nach der Einigung der Tarifparteien im Tarifstreit für die 45.000 Beschäftigten des Landes im Geltungsbereich des Tarifvertrags Hessen (TV-H) am 15. Oktober in Druck. Die HLZ veröffentlicht hier die wichtigsten Punkte. Alle weiteren Einzelheiten und Antworten auf die Fragen der Beschäftigten findet man im Internet auf der Seite www.gew-hessen.de > Tarifrunde 2021.

Steuer- und abgabefreie Corona-Sonderzahlungen

Im Dezember 2021 und im März 2022 erhalten die Beschäftigten im aktiven Dienst zwei steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 500 Euro. Wie bei allen Sonderzahlungen richtet sich deren Höhe nach dem  individuellen Stellenanteil. Für Beschäftigte, die zum Zeitpunkt der Auszahlung keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt haben (Beurlaubung, Elternzeit, zwischenzeitlicher Renteneintritt), wurden Stichtage festgelegt.

Gehaltserhöhungen: 4 Prozent in zwei Stufen

Die Tabellenentgelte im Bereich des TV-Hessen steigen zum 1. August 2022 um 2,2 Prozent und zum 1. August 2023 um weitere 1,8 Prozent, mindestens um 65 Euro.

Tarifliche Entgeltordnung für Lehrkräfte

Die GEW und das Land Hessen haben seit September 2020 über tarifvertragliche Regelungen zur Eingruppierung von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften an Schulen verhandelt. Anders als in allen anderen Bundesländern galt für deren Eingruppierung ein einseitig durch das Land festgelegter Erlass. Jetzt unterschrieben die Gewerkschaften und das Land einen Tarifvertrag zur Eingruppierung der Lehrkräfte, der am 1. August 2022 in Kraft tritt. Verbesserungen gibt es insbesondere für voll ausgebildete Grundschullehrkräfte und für nicht voll ausgebildete Lehrkräfte im Bereich der Sekundarstufe I. Mehr Geld erhalten auch Beschäftigte ohne formale Lehramtsbefähigung, die seit vielen Jahren nach der Entgeltgruppe 5 oder 6 vergütet werden, obwohl sie alle Aufgaben von Lehrkräften übernehmen, zum Teil sogar als Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer eingesetzt werden. Die GEW bereitet jetzt ein umfassendes Angebot zur Information und Beratung ihrer Mitglieder vor.

Mindestbezahlung für studentische Hilfskräfte

Bei der vollen Einbeziehung der studentischen Hilfskräfte an den hessischen Hochschulen in den TV-H konnten sich die Gewerkschaften im ersten Anlauf nicht durchsetzen. Die Festlegung einer einheitlichen Mindestbezahlung von 12 Euro - sie liegt derzeit je nach Hochschule zwischen 9,50 Euro und 11,60 Euro - und die Übertragung aller künftigen Tarifsteigerungen ab Oktober 2022 auf die Mindeststundensätze ist trotzdem als Erfolg der Gewerkschaften zu werten.

Blockade des Landes im Kampf gegen Befristungen

In Bezug auf tarifvertragliche Maßnahmen gegen das Befristungsunwesen an Hochschulen hielt das Land auch in dieser Tarifrunde an seiner starren Blockade fest. Allerdings wurden im Rahmen der Tarifeinigung Gespräche mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst vereinbart. Damit liegt der Ball bei Wissenschaftsministerin Dorn. Die GEW erwartet die zügige Aufnahme konstruktiver Gespräche.
Übertragung auf Beamtinnen und Beamte
Die Tarifeinigung enthält die Zusicherung, die Entgelterhöhungen und die Sonderzahlungen zeit- und systemkonform auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre haben keinen Anspruch auf die vereinbarten Sonderzahlungen.

Kostenloses Landesticket bleibt erhalten

Das kostenlose Landesticket wird für die Laufzeit des Tarifvertrags weiter an die Beschäftigten des Landes ausgegeben.

Laufzeit des Tarifvertrags

Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 28 Monate bis zum 31. Januar 2024.

Fazit: Licht und Schatten
Der Verhandlungsführer der GEW Daniel Merbitz bilanzierte das Verhandlungsergebnis am 15. Oktober in Dietzenbach mit den folgenden Worten: „Die Verhandlungen waren angesichts der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen schwierig, und das Ergebnis hat Licht und Schatten. Einer der Wirtschaftskrise geschuldeten verhaltenen Entgeltentwicklung bis Januar 2024 stehen aus Sicht der GEW durchaus positiv zu bewertende Regelungen gegenüber. Ein bedeutender Erfolg ist die tarifliche Regelung zur Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte und der sozialpädagogischen Fachkräfte an Schulen.“