Geheimdienstliche Überwachung von Silvia Gingold endlich beenden

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden am 12. Januar 2017

Frankfurt (GEW): Am Donnerstag, den 12. Januar 2017, um 10.30 Uhr, findet in Wiesbaden der Prozess „Silvia Gingold gegen das Land Hessen“ statt (AZ.: 6K1153/16, W1). Gingold klagt darin gegen den hessischen Verfassungsschutz auf Beendigung ihrer Überwachung. Darüber hinaus fordert sie Einsicht in ihre dort gespeicherten Daten und die anschließende Löschung derselben.

Silvia Gingold ist eine der bekanntesten Berufsverbote-Betroffenen der Bundesrepublik Deutschland. Als Tochter des jüdischen Resistancekämpfers Peter Gingold sorgte ihr Fall in den 70er Jahren international für Aufsehen und Empörung, nachdem ihr die Einstellung in den Schuldienst verweigert und sie mit einem Berufsverbot belegt wurde.

Seit rund 10 Jahren steht sie nun erneut unter Beobachtung des hessischen Verfassungsschutzes. Begründet wird ihre Überwachung damit, dass sie Lesungen aus der Autobiographie ihres Vaters Peter Gingold durchgeführt und an einer Kundgebung gegen Berufsverbote am 28.01.2012 teilgenommen hat. Auch ihre friedenspolitischen wie auch gewerkschaftlichen Aktivitäten stehen inzwischen unter Beobachtung des Geheimdienstes.

„Es ist ehrenwert und das Recht einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers, sich für Friedenspolitik, Antifaschismus und in Gewerkschaften zu engagieren. Die Teilnahme an Veranstaltungen und Demonstrationen wird durch das Grundgesetz ebenso gedeckt wie die freie Meinungsäußerung. Deshalb können es Demokratinnen und Demokraten in keiner Weise akzeptieren, wenn so etwas überhaupt Aufnahme in eine Verfassungsschutz-Akte findet und ernsthaft als Begründung einer dauerhaften Überwachung herangezogen wird!“, äußert am Montag Jochen Nagel, Mitglied des Bündnisses gegen Berufsverbote Hessen und GEW Landesvorsitzender, sein Unverständnis.

Silvia Gingold und ihre Geschichte sind durch Presse und Fernsehen vielen bekannt. Nie konnte ihr irgendein rechtswidriges oder gar gegen das Grundgesetz gerichtetes Verhalten nachgewiesen werden – weder in ihrem Beruf als Lehrerin, noch wegen ihrer Mitarbeit in verschiedenen Organisationen und Gremien wie z.B. dem Kasseler Friedensforum. Empört reagiert auch das Bündnis gegen Berufsverbote Hessen: „Ausgerechnet die Behörde, die beim rechten Terror der NSU versagt hat, hält Friedensbewegung und antifaschistische Gruppen offensichtlich für einen Tummelplatz von Verfassungsfeindinnen und Verfassungsfeinden, die überwacht werden müssen“, ergänzt Ulrike Noll, Sprecherin des hessischen Bündnis gegen Berufsverbote. „Wir hoffen sehr, dass das Gericht dieser andauernden Beobachtung unbescholtener Menschen nun ein Ende setzt und der Klage stattgibt.“

Die GEW Hessen wie auch das Bündnis gegen Berufsverbote Hessen fordern dazu auf, als Zuhörerinnen und Zuhörer an dem Gerichtsverfahren teilzunehmen und den Prozessverlauf kritisch mit zu verfolgen.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Jochen Nagel, GEW Landesvorsitzender, zur Verfügung.