Bildungspolitik

Harmonie im Landtag

Anhörung zu einem Musikschulgesetzentwurf der SPD

HLZ 9-10/2021: Privatisierung

Um die musikalische Bildung in Hessen ist es nicht gerade gut bestellt: Der Musikunterricht in den Schulen wird häufiger als in anderen Fächern fachfremd erteilt, wenn er denn überhaupt im vorgesehenen Umfang stattfindet. Die Musikschulen wiederum verfügen zwar über ein breites Angebot, dafür fallen jedoch zumeist hohe Gebühren an, die nicht alle Familien aufbringen können.

Mit einem Entwurf für ein „Gesetz über die Musikschulen im Lande Hessen“ hat die SPD-Fraktion einen Vorschlag in den Hessischen Landtag eingebracht, der dazu geeignet ist, deren Situation deutlich zu verbessern. Auch wenn diese Initiative am Ende von der schwarz-grünen Mehrheit nicht aufgegriffen werden sollte, so hat sie zumindest schon jetzt zu einer wertvollen Diskussion beigetragen.


Auf die Einladung des zuständigen Ausschusses für Wissenschaft und Kunst hin kamen am 1. Juli zahlreiche Anzuhörende zu einer mündlichen Anhörung in den Hessischen Landtag. Auch die GEW Hessen hat in diesem Rahmen Stellung genommen. Die Gesetzesinitiative wurde durch die Bank von nahezu allen Anwesenden ausdrücklich begrüßt, so auch von der GEW.

Neben der GEW wiesen auch weitere Anzuhörende darauf hin, dass der Musikunterricht an den Grundschulen oftmals nicht im vorgesehenen Umfang erteilt wird. Insbesondere die nach der Stundentafel vorgesehene zweite Unterrichtsstunde in den Klassen 3 und 4 findet häufig nicht statt. Darüber hinaus wird ein Großteil der Stunden nicht von im Fach Musik ausgebildeten Lehrkräften erteilt. In der Sekundarstufe unterscheidet sich die Situation in Abhängigkeit von der Schulform. Einzig an Gymnasien ist Musikunterricht durch in diesem Fach ausgebildete Lehrkräfte die Regel, wobei Musik nicht als Mangelfach gilt.
An anderen Schulformen ist fachfremd erteilter Unterricht deutlich häufiger, so wird beispielsweise an Realschulen rund ein Viertel der Stunden fachfremd erteilt. An Förderschulen sieht es in dieser Hinsicht nochmals schlechter aus. (1)

Hohe Gebühren…

Eine umfassende musikalische Bildung kann der schulische Musikunterricht alleine nicht leisten, denn umfangreicher Instrumental- oder Gesangsunterricht kann in diesem Rahmen nicht stattfinden. Daher ist das breite Angebot der Musikschulen unverzichtbar. Dazu gehören in der Regel nicht nur Unterrichtsangebote für die unterschiedlichsten Instrumente, sondern auch Gesangsunterricht, Ensembles, Chöre sowie Angebote der frühmusikalischen Erziehung. Oftmals gibt es darüber hinaus Kooperationsprojekte mit Kindertagesstätten und Schulen in der Region. Der Verband deutscher Musikschulen zählt allein in Hessen knapp 70 öffentliche Musikschulen mit 3.000 Lehrkräften. Diese unterrichten nahezu 115.000 Schülerinnen und Schüler.

Die Finanzierung der Musikschulen ist üblicherweise eine Mischfinanzierung, die sich aus kommunalen Mitteln, Landesmitteln sowie Gebühren zusammensetzt. Der Verband deutscher Musikschulen erhebt in seinem statistischen Jahrbuch der Musikschulen in Deutschland unter anderem zu dieser Frage Daten. Diese zeigen auf, dass sich der Anteil der verschiedenen Quellen zwischen den Bundesländern deutlich unterscheidet: Im bundesweiten Durchschnitt finanzieren sich die Musikschulen etwa zur Hälfte aus öffentlichen Mitteln. Bei den Spitzenreitern Sachsen-Anhalt und Hamburg sind es sogar 70 Prozent. Ganz am Ende finden sich hingegen Schleswig-Holstein und Hessen mit einem Anteil von jeweils nur 35 Prozent. Spiegelbildlich höher fällt hier der Anteil der Gebühren aus. Während er im Durchschnitt bei 43 Prozent liegt, sind es in Hessen 60 Prozent. Hinzu kommen noch „sonstige Einnahmen“ in geringem Umfang. Um Zugang zu Musikschulunterricht zu erhalten, müssen demnach vergleichsweise hohe Gebühren aufgebracht werden.

… und prekäre Beschäftigung

Eine weitere Folge der desolaten Finanzausstattung ist die starke Verbreitung von prekären Beschäftigungsverhältnissen. Viele Musikschullehrkräfte sind ausschließlich auf Honorarbasis tätig, oftmals an mehreren Musikschulen gleichzeitig. (2)
Der Umfang der öffentlichen Zuschüsse hat unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Gebühren, wie sich anhand eines Beispiels verdeutlichen lässt: An der Kreismusikschule im hessischen Limburg beträgt die Gebühr für 30 Minuten Einzelunterricht 90 Euro pro Monat. An der Musikschule des benachbarten Rhein-Lahn-Kreises in Rheinland-Pfalz liegt die Gebühr hingegen mit 45 Euro für 25 Minuten bei etwa der Hälfte. In Rheinland-Pfalz bewegt sich der Anteil der öffentlichen Mittel an der Musikschulfinanzierung im Bereich des bundesweiten Durchschnitts. Zur Einordnung der mit diesen Gebühren verbundenen finanziellen Belastung lässt sich die aktuelle Erhebung „Konsumausgaben von Familien für Kinder“ des Statistischen Bundesamtes heranziehen. Aus dieser geht unter anderem hervor, dass Paare mit einem Kind im Durchschnitt 763 Euro pro Monat für dieses Kind ausgeben.

Kultur als Staatsziel

Es überrascht nicht wirklich, dass vermögende Familien tendenziell deutlich mehr Geld für ihre Kinder ausgeben als weniger Vermögende. Besonders markant ist der Unterschied hinsichtlich der Bildungsausgaben: Paare mit einem Kind aus dem untersten Einkommensdezil – also dem Zehntel mit dem geringsten Einkommen – gaben 2018 für die Bildung ihres Kindes im Durchschnitt 28 Euro pro Monat aus. Beim 10. Dezil waren es hingegen 83 Euro. (3) Damit fallen die durchschnittlichen Bildungsausgaben beim reichsten Zehntel der Haushalte dreimal so hoch wie beim ärmsten Zehntel. Das Angebot von Musikschulen in Hessen dürfte angesichts der zumeist hohen Gebühren für viele Familien schlichtweg nicht zugänglich sein.

Der SPD-Entwurf für ein Musikschulgesetz wurde im Dezember 2020 in erster Lesung beraten. Christoph Degen erinnerte als bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in der Ple­nardebatte daran, dass 2018 das Staatsziel des Schutzes und der Förderung der Kultur in der Verfassung des Landes verankert wurde:
„Aber die Realität der Kulturfinanzierung in Hessen wird diesem Staatsziel bisher nicht gerecht. Kultur in Hessen ist unterfinanziert, nicht nur im Bereich der Musik oder der Musikschulen, auch in zahlreichen anderen Bereichen.“

Deswegen bringe die SPD diesen Gesetzentwurf ein (DS 20/4221). Dieser besteht aus zwei Teilen: Zum einen soll mit einem „Gesetz über die Anerkennung von Musikschulen“ die Bezeichnung „Staatlich anerkannte Musikschule“ etabliert werden. Zum anderen soll ein „Gesetz über die Förderung von Musikschulen“ eine aufwachsende landesseitige Finanzierung gewährleisten.

Plenardebatte im Landtag

Die Bezeichnung „Staatlich anerkannte Musikschule“ ist als Gütesiegel zu verstehen, dessen Vergabe an bestimmte Qualitätskriterien gebunden ist. So ist als Voraussetzung unter anderem das Vorhalten eines breiten Unterrichtsangebots und eine adäquate musikpädagogische Ausbildung des Personals vorgesehen. Darüber hinaus muss – aus gewerkschaftlicher Perspektive besonders erfreulich – die „wirtschaftliche und rechtliche Stellung“ der Lehrkräfte gesichert sein. Leider ist es angesichts der in diesem Bereich verbreiteten prekären Beschäftigungsverhältnisse durchaus angebracht, über eine solche gesetzliche Regelung der Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Standards Nachdruck zu verleihen. Wenn einzelne Musikschulen die Voraussetzungen zur Anerkennung erfüllen, sollen sie in den Genuss von jährlich aufwachsenden Zuschüssen seitens des Landes kommen können. Diese Mittel sollen von 2021 an jährlich um zwei Millionen Euro aufwachsen mit dem Ziel, dass bis 2030 ein Drittel der Gesamtkosten vom Land getragen wird.

Bereits in der abendlichen Plenardebatte im Dezember zeigten sich die wesentlichen Kontroversen: Für die FDP äußerte sich Stefan Naas tendenziell zustimmend, wenngleich er die vorgesehene Absicherung der Beschäftigtenrechte für nicht angebracht erachtet. Da sei der SPD wohl „der Regelungsgaul durchgegangen“. Für DIE LINKE brachte Elisabeth Kula grundsätzliche Zustimmung zum Ausdruck. Sie stellte allerdings die Frage, ob die angestrebte Drittelfinanzierung durch das Land ausreicht, um die Gebühren ausreichend zu senken oder diese womöglich perspektivisch ganz zu überwinden. Die Koalitionsparteien lehnten den Gesetzentwurf – wie zu erwarten – ab. So verwies etwa für die CDU Andreas Hofmeister darauf, dass das Land seine Zuschüsse bereits deutlich erhöht habe und diese inzwischen bei über drei Millionen Euro jährlich lägen. Allerdings erkannte insbesondere die grüne Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn, den bestehenden Handlungsbedarf durchaus an:

„Wir haben in Hessen eine Herausforderung, die Musikschulen finanziell besser auszustatten. Diese Herausforderung haben wir als Koalition auch erkannt.“

Allerdings sollten dabei – anders als vom SPD-Entwurf vorgesehen – auch die Kommunen in die Pflicht genommen werden. Deswegen habe die Regierung bereits Gespräche mit dem Städtetag und dem Landesverband der Musikschulen aufgenommen. Die sommerliche Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst brachte nun weiteren Rückenwind für diesen Gesetzentwurf. Die dem Entwurf zu Grund liegende Problembeschreibung wurde von einer Vielzahl der Anzuhörenden eindrücklich bestätigt. Die entscheidende zweite Lesung wird im September stattfinden. Wenngleich es den meisten Anzuhörenden wohl bewusst war, dass Gesetzesinitiativen aus der Opposition von den Regierungsparteien in der Regel nicht aufgegriffen werden, so appellierten sie dennoch an die Koalition, in diesem Fall dem Gesetz zu einer Mehrheit zu verhelfen. Falls dies nicht geschehen sollte, steht Schwarz-Grün in der Pflicht, einen eigenen Lösungsvorschlag zu unterbreiten und zügig umzusetzen.

Musik in Schulen und Musikschulen

Hessen braucht beides: gut ausgebildete und anständig bezahlte Musikschullehrkräfte und Musiklehrerinnen und Musiklehrer, die für die Schule anständig und fachlich qualifiziert ausgebildet werden.


Roman George

(1) Horst Weishaupt (2021): Musikunterricht in Hessen, in SchulVerwaltung Hessen/Rheinland-Pfalz, Nr. 5, S. 150-152
(2) Joachim Tobschall und Jasmin Döppes (2019): Recht auf Arbeit in Würde. Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer am Limit, in HLZ, Nr. 6, S. 28-29
(3) Statistisches Bundesamt (2021): Konsumausgaben von Familien für Kinder. Berechnungen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018, Wiesbaden, S. 31

Foto: Adobe Stock | 372699557 | viktor


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