Bildungspolitik

Offener Brief an Staatsminister Al-Wazir und Boddenberg

Soloselbständige und Kleinstunternehmen brauchen dringen Unterstützung!

Sehr geehrter Herr Staatsminister Al-Wazir,
sehr geehrter Herr Staatsminister Boddenberg,

wir begrüßen, dass die Landesregierung das Soforthilfeprogramm für Soloselbständige und Kleinstunternehmen des Bundes mit Landesmitteln aufstockt, um die von der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Not Geratenen zu unterstützen.

Leider ist in den Regularien zur Beantragung der Soforthilfe aufgeführt, dass die Hilfe nur dafür in Anspruch genommen werden darf, um kurzfristige Verbindlichkeiten wie Mieten für Geschäftsräume der Leasingraten zu zahlen. Mit dieser Eingrenzung, die aus dem Bundesprogramm so nicht ersichtlich ist, fallen die meisten Selbständigen im Bildungsbereich aus dieser Hilfe heraus.

Ihre Einnahmequellen fallen weg, da ihre Kurse, Seminare und Veranstaltungen an Volkshochschulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen nicht stattfinden konnten und können. Das trifft insbesondere Lehrkräfte sehr hart, die Kurse für Deutsch als Fremdsprache sowie Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge geben, also wichtige gesellschaftliche Aufgaben wahrnehmen und sehr häufig von dieser Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sind prekär beschäftigt und ihr Gehalt liegt an der Armutsgrenze. Durch die Corona-Maßnahmen fällt ihr Unterricht aus, ohne den sie keine Honorarzahlungen erhalten. Sie sind dadurch in ihrer Existenz bedroht. Freiberufliche Lehrkräfte an den Volkshochschulen und Hochschulen haben in der Regel keinerlei Geschäftsräume oder Leasingraten, die sie finanzieren müssten, dafür aber den Wegfall ihrer Honorare, mit denen sie ihr Leben finanzieren.

Wir bitten Sie daher, schnell das Soforthilfeprogramm für Selbständige dahingehend anzupassen, dass auch die im Bildungsbereich selbständig Tätigen dieses in Anspruch nehmen können und so die Unterstützung ihrer Landesregierung erfahren. Nordrhein-Westfalen hat seine Hilfe für Soloselbständige angepasst, so dass nun auch freiberufliche Lehrkräfte sowie Künstlerinnen und Künstler antragsberechtigt sind und Corona-bedingte Ausfallkosten als zuwendungsfähig Ausgaben abrechnen können. Eine Erweiterung des Personenkreises ist also möglich und aus unserer Sicht sinnvoll und dringend notwendig.

Es wäre eine Schande, wenn ausgerechnet die selbständigen Lehrkräfte in Hessen keine andere Wahl haben, als Sozialhilfe zu beantragen.

Wir stehen Ihnen gern als Gesprächspartner zu Verfügung, um etwaige Änderungen im Soforthilfe-Programm im Vorfeld zu diskutieren.

Offener Brief


        Kontakt


         Referent Bildungspolitik

           Dr. Roman George
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           rgeorge@gew-hessen.de