Bildungspolitik

Überlastung, Ressourcenmangel, Betreuung statt Bildung

Der Alltag an hessischen Schulen im Schuljahr 2016/2017

+++Überlastungsanzeigen+++Überlastungsanzeigen+++

Allein im vergangenen Schuljahr haben 53 Schulen Überlastungsanzeigen beim Hessischen Kultusministerium gestellt, darunter 37 Grundschulen. Überlastungen resultieren unter anderem aus einem gestiegenen Arbeitspensum durch zusätzliche dienstliche Aufgaben und aus fehlenden räumlichen und personellen Kapazitäten zum Beispiel für die inklusive Beschulung.

Viele Kollegien beanstanden den baulichen Zustand und hygienische Mängel, die im Sinne des Gesundheitsschutzes der Kolleginnen und Kollegen – und selbstverständlich auch der Schülerinnen und Schüler – deutlich verbessert werden müssten. Hier verweist das Kultusministerium bei jeder sich bietenden Gelegenheit darauf, dass für die Schulbauten, die räumliche Ausstattung und die Schulgebäudereinigung der Schulträger zuständig sei. Doch warum hat das Kultusministerium dann keine einzige Überlastungsanzeige an Schulträger weitergeleitet? Verantwortlichkeiten werden einfach nur hin und her geschoben; für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen und die Schülerinnen und Schüler ändert sich nichts. Das ist ein Skandal!

Die Maßnahmen, die das Kultusministerium zur Behebung der Überlastungsanzeigen anführt, sind altbekannt. Es verweist auf die 105%-Zuweisung für die Schulen, die Veränderung der Pflichtstundenverordnung, den Sozialindex und den kontinuierlichen Ausbau an Stellen für Angebote im Ganztag. Eine reale 105%ige-Zuweisung weist jedoch fast keine Schule auf. Und auch die wenigen zusätzlichen Stundenzuweisungen gleichen die neuen Aufgaben nicht aus. Ganz zu Schweigen von den baulichen, räumlichen und sächlichen Gegebenheiten, die die Arbeitssituation erheblich erschweren. Abhilfe tut Not – und zwar sofort.

+++Stellenzuweisung+++Stellenzuweisung+++

Die Landesregierung rühmt sich, dass sie mit dem Haushaltsplan 2016 das verfügbare Stellenaufkommen um 800 Stellen erhöht hat. Das ist zwar richtig; ein Blick in den Zuweisungserlass zeigt jedoch, dass zusätzliche Aufgaben nur zu einem Teil durch zusätzliche Stellen aufgefangen werden. Zum anderen Teil gehen sie auf Kosten der Grundunterrichtsversorgung.

Für die Grundunterrichtsversorgung stehen im Schuljahr 2016/2017 nur 38.054 Stellen zur Verfügung. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Minus von 428 Stellen, prozentual ein Rückgang um 1,1%. Die Schülerzahl ist zwar im gleichen Zeitraum ebenfalls gefallen – aber lediglich um 0,7%, in absoluten Zahlen um 5.416 auf 754.044. Würden die Schüler in Intensiv- und InteA-Klassen berücksichtigt, ist sogar von einer Steigerung auszugehen. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass sich die ohnehin schon unzureichende Relation von Schülerinnen und Schülern zu Lehrkräften in der Grundunterrichtsversorgung weiter verschlechtert hat: Kamen im Schuljahr 2015/2016 rechnerisch noch 19,74 Schülerinnen und Schüler auf eine Stelle, so sind es im nun beginnenden Schuljahr 19,82.

Ein Rückgang der Schülerzahlen ist insbesondere an den berufsbildenden Schulen zu verzeichnen, während die Grundschulen deutlich zugelegt haben. Da die Zuweisung von Lehrkräften an die Grundschulen nicht im selben Maße steigt, sind größere Klassen die Folge. Für die nächsten Jahre ist grundsätzlich wieder mit steigenden Schülerzahlen zu rechnen. Eine „demografische Rendite“ aufgrund zurückgehender Schülerzahlen gibt es nicht. Vielmehr werden allein aus diesem Grund zusätzliche Lehrkräfte benötigt.

Stellenzuwächse gegenüber dem letzten Schuljahr gibt es in erster Linie bei den sogenannten „unterrichtsbegleitenden Maßnahmen“, insbesondere für die Förderung von Kindern zugewanderter Eltern, Inklusion und Ganztagsangebote. Diese Stellen reichen jedoch bei weitem nicht aus. Damit die Schulen diese wichtigen Aufgaben bewältigen können, benötigen sie zusätzliches Personal, das nicht aus der Grundunterrichtsversorgung abgezogen werden darf.

+++inklusive Schulbündnisse+++inklusive Schulbündnisse+++

Die Umsetzung des in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Rechts auf inklusive Bildung bleibt weiterhin eine zentrale Herausforderung für die hessischen Schulen. Die gegenwärtige Situation ist weder für Schülerinnen und Schüler, noch für Eltern und Lehrkräfte akzeptabel: Einerseits wird das verbriefte Menschenrecht auf inklusive Bildung im Schulgesetz unter einen „Ressourcenvorbehalt“ gestellt, andererseits werden viel zu wenige Ressourcen bereitgestellt. Die im Rahmen des „Gemeinsamen Unterrichts“ bis 2011 bestehenden Standards (z.B. maximal 20 Schülerinnen und Schüler pro Klasse und Doppelbesetzungen) haben sich deutlich verschlechtert. Ob die vage angekündigte Einführung von „inklusiven Schulbündnissen“ hieran grundsätzlich etwas ändern wird, erscheint mehr als fraglich.

Die schwarz-grüne Koalition setzte zunächst auf die Einführung von „Modellregionen Inklusive Bildung“. Das Land hat inzwischen mit elf Schulträgern entsprechende Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Im Rahmen der Modellregionen werden jedoch nicht nur sehr unterschiedliche Einzelmaßnahmen umgesetzt, diese umfassen auch nur einen Teil aller Schülerinnen und Schüler – nach Angaben des Kultusministeriums mit 44% nicht einmal die Hälfte. Ein inklusives Schulsystem ist so jedenfalls bislang nicht entstanden.

Im Januar 2016 hat die Koalition nun die Einführung von „inklusiven Schulbündnissen“ angekündigt. Diese sollen über drei Jahre in ganz Hessen eingeführt werden und unter anderem eine flexiblere Stellenzuweisung ermöglichen. Die allgemeinen Schulen und die Förderschulen innerhalb der regionalen Beratungs- und Förderzentren sollen sich eine Konferenzstruktur geben und in dieser insbesondere die Umsetzung der individuellen Förderung und die Übergänge zwischen den Schulen verbindlich regeln. Doch auch mehr als ein halbes Jahr nach der Ankündigung hat bislang weder das Ministerium noch die Koalition Näheres zur geplanten Ausgestaltung der inklusiven Schulbündnisse öffentlich bekannt gegeben.

Solange das bestehende Doppelsystem aus inklusiver Beschulung einerseits und separierenden Förderschulen andererseits Bestand hat, kann nicht von einem inklusiven Schulsystem im Sinne der Behindertenrechtskonvention gesprochen werden. Die Inklusion in das allgemeine Schulsystem kann jedoch nur gelingen, wenn die benötigten Ressourcen zur erfolgreichen Förderung bereitgestellt werden. Die Einlösung des Menschenrechts auf inklusive Bildung und die Herstellung von guten Arbeitsbedingungen setzt somit voraus, dass Inklusion nicht länger als Sparmodell (miss)verstanden wird.

+++Angebote im Ganztag+++Angebote im Ganztag+++
In den Ganztag werden laut Zuweisungserlass in diesem Schuljahr über 2.000 Stellen gegeben, das sind fast 250 Stellen mehr als im letzten Schuljahr. Es sind nur sehr wenige Schulen neu in die Profile 2 und 3 aufgenommen worden. 65 Schulen beteiligen sich ab diesem Schuljahr erstmals am „Pakt für den Nachmittag“. Wie gering die Zuweisung für Schulen mit Ganztagsangeboten ausfällt, wird bei den neuen Schulen im Profil 1 deutlich: von den 43 neuen Schulen bekommen 19 Schulen nur eine halbe Stelle zugewiesen. Das ist skandalös!

Der Anteil, den sich die Schulen in Mitteln auszahlen lassen, verändert sich deutlich von Profil zu Profil: Bei Schulen des Profil 3 liegt er bei 21%, bei Schulen, die sich am Pakt beteiligen, bei 56%. Viele Schulen greifen also notgedrungen darauf zurück, Angebote an private Träger abzugeben, die dann an der Schule Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Dies führt häufig zu prekären Beschäftigungsverhältnissen. Außerdem gibt es oft keine Mitbestimmung durch Personalräte. Derartige Angebote haben aber mit einer echten Ganztagsschule nichts zu tun. Der Anteil von echten Ganztagschulen liegt in Hessen immer noch bei nur 5%. Wir werden also weiterhin für echte rhythmisierte Ganztagsschulen mit deutlich verbesserter Ausstattung streiten müssen.

+++Intensivklassen+++InteA+++Deutschförderung+++

Die Landesregierung hat im letzten Schuljahr die Mittel für die Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern deutlich erhöht. Im Schuljahr 2016/2017 werden 2.260 Stellen in das sogenannte Gesamtförderkonzept Deutsch investiert und damit ca. 1.000 Stellen mehr als im letzten Schuljahr.

Knapp 674 Stellen stehen für Intensivklassen an allgemeinbildenden Schulen und etwas mehr als 400 Stellen für InteA-Klassen zur Verfügung. Hier hat die Landesregierung mit einem Nachtragshaushalt zur Schaffung zusätzlicher Stellen und deren – möglichst zeitnahen – Besetzung reagiert. Was aber fehlt, ist nach wie vor ein Gesamtkonzept. Von besonderer Bedeutung wird es jetzt sein, die aus den Deutsch-Fördermaßnahmen kommenden Schülerinnen und Schüler in Schule, Ausbildung und Hochschule zu integrieren. Hier ist Förderung und Unterstützung notwendig und weitere zusätzliche Stellen müssen geschaffen werden.

Die Stundenkürzungen im Bereich der Intensivklassen müssen wieder zurückgenommen werden und die (nach Verordnung gültige!) Zuweisung von 20 Stunden an Grundschulen und 28 Stunden in der Sekundarstufe I wieder stattfinden. Gruppen mit bis zu 20 Schülerinnen und Schülern – wie leider in den InteA-Klassen üblich – sind überhaupt nicht sinnvoll. Hier muss das Ministerium auf die pädagogisch sinnvolle Größe von 12 zurückkehren.

Falter


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