Macht nur das, was geht und verantwortbar ist!

Risikogruppen – Beschäftigte in Schulen

Risikogruppen – Schülerinnen und Schüler

 

Viele Kolleginnen und Kollegen haben sich an uns gewandt, um mehr über das Thema Risikogruppen und den Anspruch von Beschäftigten in Schulen auf Betreuung von eigenen Kindern in der Notbetreuung zu erfahren. Weitere Informationen (Stand 21. April 2020) zu Gruppengrößen, Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygienevorschriften findet ihr unter „Setzt euch nicht gegenseitig unter Druck“. Wir werden alle Informationen ständig in unserer FAQ-Liste aktualisieren.

Zum Thema: Risikogruppen – Beschäftigte in Schulen

Das Kultusministerium hat gegenüber der GEW Hessen am 20. April 2020 zugesagt, eine schulformbezogene Handreichung (mit Excel-Liste) zu erstellen und diese umgehend an die Schulen zu versenden. Diese Informationen stehen leider immer noch aus und kommen hoffentlich im Laufe der nächsten Tage.

Klar ist aber schon, dass es eine eindeutige Regelung für Lehrkräfte über 60 Jahren gibt. In der Anpassung der „Sechsten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des CoronaVirus" wird der 4. Absatz zum § 3 wie folgt ergänzt: "Schülerinnen, Schüler, Studierende und Lehrkräfte, die bei einer Infektion mit dem SARS-Co-V2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt oder älter als 60 Jahre alt sind (Risikogruppe), sind vom Schulbetrieb nach Abs. 1 bis 3 weiter befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen, Schüler, Studierende und Lehrkräfte, die mit Angehörigen einer Risikogruppe im Sinne des Satz 1 in einem Hausstand leben."

Über 60-Jährige dürfen nur auf freiwilliger Basis in der Schule arbeiten. Ein weiterer Schutz besteht auch für Schwangere und stillende Mütter, die vom Präsenzunterricht ausgenommen sind.

Was darüber hinaus genau als Risikogruppe bei den Beschäftigten in Schule in Hessen definiert wird, ist noch nicht klar. Ein Blick nach Rheinland-Pfalz gibt aber erste Anhaltspunkte.

Dort sind die folgenden Erkrankungen als Zuordnung zu einer Risikogruppe klassifiziert:

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
  • chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD)
  • chronischen Lebererkrankungen
  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • Krebserkrankungen
  • ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

Im Moment empfehlen wir schon jetzt vom Arzt eine Bescheinigung einzuholen, in der die eigene Zugehörigkeit zur Risikogruppe oder die der Angehörigen bestätigt wird. Es deutet sich an, dass Beschäftigte in Schulen ein entsprechendes ärztliches Attest in Hessen benötigen werden.

Zum Thema: Risikogruppen – Schülerinnen und Schüler

Auch Schülerinnen und Schüler, die der Risikogruppe angehören oder mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand wohnen, sind vom Unterricht zu befreien. In einem Gespräch mit der GEW Hessen hat das Kultusministerium betont, dass es hierfür ein großzügiges Verfahren geben solle. Für Kinder und Jugendliche, die nicht am Unterricht teilnehmen können, muss es ein Alternativangebot geben. Die Nachfrage, wie Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören und keine HSA/RSA-Prüfung ablegen können, ihren Abschluss bekommen, wurde bisher noch nicht beantwortet.

Zum Thema: Mundschutz bereitstellen

Es ist nicht mehr die Frage,  ob ein Mundschutz erforderlich oder gewünscht ist. Er ist ab Montag in Hessen Pflicht. Wenn ein Mundschutz in Läden mit mindestens 20 Quadratmetern pro Kunde getragen werden muss, muss dies natürlich auch für die Schulen gelten. Wir fordern, dass den Schulen Mundschutz in erforderlicher Menge zur Verfügung gestellt wird. Ansonsten müsste man Schülerinnen und Schüler, die ohne kommen, gleich wieder nach Hause schicken. Das geht gar nicht!

Das Land Rheinland-Pfalz macht es vor. Auch hier beginnt am Montag die Schule und alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine wiederverwendbare Maske geschenkt. Zusätzlich hält das Land 430.000 einfache Schutzmasken für den Notfall an den Schulen vor. Darüber hinaus bedarf es sicherlich weiterer Initiativen wie die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln für die Schulen!

Zum Thema: Kinderbetreuung für Kinder von Lehrkräften

Die Notbetreuung für Kinder läuft auch in den Schulen weiter. Wie sich die Nachfrage nach Plätzen verändert hat, nachdem jetzt auch alleinerziehende Beschäftigte einen Anspruch auf Notbetreuung haben, ist noch nicht klar. Schulleitungen berichten, dass sich die Anzahl der zu betreuenden Kinder um das drei- bis vierfache erhöht habe.

Lehrkräfte und weitere Beschäftigte an Schulen sind bisher nicht in die Liste der Anspruchsberechtigten der Notbetreuung aufgenommen worden. Für uns ist das nicht nachvollziehbar. Mit diesem Vorgehen wird es den Schulleitungen noch weiter erschwert, einen tragfähigen Einsatzplan für die Schulen zu erstellen. Trotzdem möchten wir betonen: Lehrkräfte und alle Beschäftigten an Schulen können in diesen Zeiten selbst keine Kinderbetreuung organisieren. Wie soll das in Zeiten von Kontaktverbot gehen und wenn Großeltern als Risikogruppe selbstverständlich ausfallen? Es ist auch keine Lösung, wenn Pädagoginnen und Pädagogen ihre Kinder an die eigene Schule in die Notbetreuung zu geben – aus vielen Gründen.

Der Kultusminister hat hierfür folgende Empfehlung: Die Schulleitung solle eine Bestätigung ausstellen, dass die jeweilige Lehrkraft oder sozialpädagogische Fachkraft im Unterricht oder der Notbetreuung unverzichtbar sei und dann müsse die Notbetreuung das Kind entsprechend aufnehmen. Wir empfehlen euch diesen Weg zu gehen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.

Zum Thema: Klare Rückmeldung geben – Verantwortung übernehmen

Wir bitten euch und vor allem euch Schulleitungen dem Hessischen Kultusministerium entsprechend Rückmeldungen über auftretende Probleme zu geben, so dass hier dringend notwendige andere Regelungen getroffen werden können. Wenn es zu wenig Personal gibt (und das wird bei der dargestellten Ausweitung der Risikogruppen, sicher der Fall sein), dann sollte der Unterricht nur drei Stunden am Tag und dann wegen der Pausenproblematik ohne Pause stattfinden. Wenn die Räume zu klein sind, sollten die Klassen nicht nur halbiert, sondern gedrittelt werden. Wenn es nicht anders geht, muss auch das Schulamt das akzeptieren und aktiv werden, um die Bedingungen zu verändern. Wenn jetzt alles ruhig bleibt und alle – auf wessen Kosten auch immer – alles schön umsetzen, dann wird die Landesregierung die nächste Stufe zünden. Es geht jetzt darum, Verantwortung zu übernehmen – für die Schülerinnen und Schüler und die Beschäftigten an Schulen!