Zur Durchführung des Landesabiturs

Birgit Koch, Vorsitzende GEW Hessen am 25. März 2020

Stellungnahme der GEW Hessen vom 20. März 2020

Birgit Koch, Vorsitzende GEW Hessen - Stellungnahme vom 25. März 2020

Die GEW Hessen hatte sich letzte Woche vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfungen vehement dafür eingesetzt, dass diese Prüfungskampagne nicht beginnt. Das hessische Kultusministerium hat sich anders entschieden. Andere Bundesländer wie Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und andere haben ihre Abiturprüfungen verschoben.

In Zeiten, in denen wir aufgerufen sind, soziale Kontakte zu vermeiden, halten wir es für fahrlässig, rund 24.000 Schülerinnen und Schüler und die entsprechende Zahl von Lehrkräften sozialen Kontakten auszusetzen. Schleswig-Holstein macht es vor. Hier hat die Kultusministerin Karin Prien von der CDU entschieden, dass die Abiturprüfungen nicht stattfinden und das Abitur auf der Basis der bisherigen Noten vergeben werden wird. Dies halten wir für eine beispielhafte Lösung.

Grundsätzlich gilt: Keinem Schüler und keiner Schülerin darf ein Nachteil entstehen.

Dies gilt auch für die Prüfungen zum Hauptschulabschluss, zum Realschulabschluss, zum Abschluss der Fachoberschule und für alle beruflichen Abschlüsse.

Wichtig ist auch: Dieses Schuljahr darf nicht verloren gehen!“


Stellungnahme der GEW Hessen vom 20. März 2020

„Eigentlich müsste man sagen: ‚Am besten trifft sich niemand mehr‘.“ Mit diesen deutlichen Worten beschrieb Ministerpräsident Bouffier vor einigen Tagen die Dramatik der aktuellen Situation.

Der Sinn der jetzt ergriffenen vielfältigen Maßnahmen ist es, soziale Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie so weit wie möglich einzuschränken. Das galt nach Ansicht der GEW Hessen auch für die Durchführung des hessischen Landesabiturs. Deshalb hat die GEW Hessen große Anstrengungen auf den verschiedensten Ebenen unternommen, unter diesen Bedingungen eine Verschiebung des Landesabiturs – wie in anderen Bundesländern auch -  zu bewirken.  Auch viele Schülerinnen und Schüler haben diese Forderung mit einer Unterschriftenliste unterstützt.

Die Hessische Landesregierung hat sich stattdessen entschieden, das Abitur 2020 - wie vorher festgelegt - stattfinden zu lassen. Das Kultusministerium hat in Absprache mit den Gesundheitsämtern eine FAQ-Liste an die Schulen geschickt, welche Vorkehrungen die Schulen zu treffen haben, um die Abiturprüfungen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie durchzuführen.

Die GEW erwartet, dass für die Schülerinnen und Schüler keine Nachteile aus den erschwerten Bedingungen dieser Prüfungssituation entstehen, zumal wenn sich diese in den nächsten Wochen noch weiter verschlechtern sollten.

In den kommenden Wochen folgen Nachprüfungen und mündliche Prüfungen für Abiturientinnen und Abiturienten. Aber nicht nur Abiturprüfungen, sondern auch die Hauptschul- und Realschulabschlussprüfungen und Prüfungen an den beruflichen Schulen und den Industrie- und Handelskammern stehen nach den Osterferien von Mai bis Juni auf dem Programm.

Hierfür müssen jetzt rechtzeitig Regelungen getroffen werden. Dabei sind viele offene Fragen zu klären. Eine Frage wäre zum Beispiel, ob im Homeoffice erstellte Hausarbeiten als Klausurersatzleistungen gewertet werden können. Es muss aber auch geklärt werden, wie Leistungen von Schülerinnen und Schülern gewertet werden sollen, die zu Hause nicht lernen können und spezifisch unterstützt werden müssen.

Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, Auszubildenden, Prüferinnen und Prüfer und der Lehrkräfte muss dabei immer im Mittelpunkt von Entscheidungen stehen.