Eine „Sauberhafte Rallye“

Kritik der GEW an Aktionen mit der Firma REWE

Offener Brief an den Kultusminister

Herrn

Prof. Dr. Lorz

Hessisches Kultusministerium


Sehr geehrter Herr Staatsminister,

wir wenden uns mit dem Anliegen an Sie, eine Aktion der Firma REWE, die offensichtlich im Moment für Kindergartenkinder und Kinder im Grundschulalter stattfindet, zu unterbinden und dafür Sorge zu tragen, dass sie im kommenden Jahr nicht fortgeführt wird.

In einer Mail hat das Projektbüro „Sauberhaftes Hessen“ im Auftrag des Umweltministeriums hessische Schulen für den 27.6. 2017 zur Teilnahme an einem Aktionstag „Sauberhafter Schulweg“ aufgerufen. Organisiert wird die Aktion von der Firma „organic Marken-Kommunikation GmbH“ in Frankfurt.

Leider wird diese Aktion besonders vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt (siehe http://www.sauberhaftes-hessen.de/).

Für uns fällt diese Aktion eindeutig unter das im Schulgesetz gerade beschlossene Werbungsverbot.

Nun ist es sicherlich sinnvoll, Schülerinnen und Schüler für das Thema Abfallvermeidung und Abfallbeseitigung zu sensibilisieren. In vielen hessischen Kommunen haben sich Gruppen aus Kindertagesstätten und Grundschulen Ende Mai am landesweiten Aktionstag im Zusammenhang mit der frühkindlichen Bildung zu den Themen Nachhaltigkeit, Ressourcen- und Umweltschonung beteiligt und diese Aktion unterstützt. Die Kitas wollten mit ihrer Beteiligung einen Beitrag gegen die zunehmende Vermüllung der Umwelt leisten.

Genau diese Zielstellung wird aber im Rahmen der Aktion in den REWE-Märkten völlig ins Gegenteil verkehrt. Zuerst werden Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Unterrichtsganges in einen REWE-Markt geführt, wo sie dann mit Produkten und Giveaways geködert werden.

Ein wesentliches Ziel dieser Kampagne ist offensichtlich die Produkt- und Markenwerbung für das Unternehmen REWE. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Werbung gegenüber Heranwachsenden um vieles wirksamer ist, als gegenüber Erwachsenen mit eher gefestigten Ansichten, Meinungen und Marken-/Produktbeziehungen.

Aus unserer Sicht ist diese Kampagne auch nicht mit der Formulierung im neuen hessischen Schulgesetz vereinbar, dass Werbung für Produkte und Dienstleistungen an Schulen (auch bei Ausflügen!) unzulässig ist.
Das Hessische Kultusministerium darf sich nicht vor den Karren eines einzelnen Unternehmens spannen lassen und ihm eine vermeintlich pädagogische Kampagne genehmigen, die sogar so weit geht, dass Grundschülerinnen und -schüler klassenweise in seine Läden geführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Koch, Landesvorsitzende

Maike Wiedwald, stellvertretende Landesvorsitzende