Werbeverbot im Hessischen Schulgesetz

GEW Hessen kritisiert Aufweichung

Die GEW Hessen zeigt sich enttäuscht darüber, dass die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das vorgesehene Werbeverbot im Hessischen Schulgesetz aufweichen wollen. Das Verbot von Werbung sowie Klarstellungen zum Sponsoring sollten laut einem im Oktober 2016 von der Koalition selbst vorgelegten Gesetzentwurf erstmals im Hessischen Schulgesetz verankert werden. Einem nun bekannt gewordenen Änderungsantrag der beiden Fraktionen zufolge soll das Verbot jedoch deutlich weniger stringent ausfallen.

Maike Wiedwald, stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen, äußerte sich wie folgt: „Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass Schwarz-Grün den fadenscheinigen und eigennützigen Argumenten aus dem Unternehmerlager auf den Leim gegangen ist. Deren Lobby hat nicht zuletzt in der Landtagsanhörung gegen das vorgesehene strikte Werbeverbot Stimmung gemacht. Werbung und manipulatives Sponsoring haben an der Schule nichts verloren. Wir fordern die Abgeordneten des Hessischen Landtages daher dazu auf, ihre Zustimmung zu verweigern.“

Im Vergleich zur ursprünglich vorgesehenen Formulierung sollen die Voraussetzungen, unter denen Sponsoring möglich ist, nun deutlich weiter gefasst werden. Laut dem Entwurf vom Oktober 2016 sollte Sponsoring nur dann als zulässig gelten, „wenn eine Beeinflussung sowie der Anschein einer Einflussnahme auf Schule und Unterricht ausgeschlossen ist und das Sponsoring nicht im Widerspruch zu den Bildungs- und Erziehungszielen nach diesem Gesetz steht.“ Die nun vorgelegte Formulierung eröffnet hingegen einen deutlich weiteren Interpretationsspielraum, der von Unternehmen ausgenutzt zu werden droht. Der entsprechende Abschnitt soll wie folgt formuliert werden: „Schulen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zuwendungen von Dritten entgegennehmen und auf deren Leistungen in geeigneter Weise hinweisen (Sponsoring), wenn die damit verbundene Werbewirkung begrenzt und überschaubar ist, deutlich hinter den schulischen Nutzen zurücktritt und das Sponsoring mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar ist.“

Zudem soll Sponsoring nun nicht mehr durch das Kultusministerium oder die Schulämter genehmigt werden. Stattdessen soll die jeweilige Schulleiterin oder der jeweilige Schulleiter entscheiden. Bei der ursprünglich vorgesehenen Regelung handelt es sich um eine der wenigen geplanten Änderungen am Hessischen Schulgesetz, die von der GEW Hessen ausdrücklich begrüßt wurden. Darüber hinaus fordert die GEW die Einrichtung einer unabhängigen Monitoringstelle, an die sich Lehrkräfte bei Bedarf wenden können.

Maike Wiedwald äußerte sich zur Frage der Genehmigung von Sponsoring wie folgt: „Die Prüfung der Zulässigkeit von Schulsponsoring muss, wie bislang von der Koalition geplant, mit der gebotenen Distanz durch das Kultusministerium oder die Schulverwaltung erfolgen. Es wird Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern auch nicht zu vermitteln sein, warum tendenziöses Sponsoring ohne erkennbaren pädagogischen Nutzen gegebenenfalls an der einen Schule stattfinden darf, an der anderen aber nicht.“