Aufhebung der Präsenzpflicht konzeptionslos!

Pressemitteilung 6. Januar 2021

Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben gestern beschlossen, den Lockdown bundesweit bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung wird heute diskutieren, wie die Umsetzung der Beschlüsse in Hessen aussehen soll. Hierbei geht es insbesondere um Regelungen bezogen auf die Kitas und die Schulen. Ministerpräsident Bouffier deutete an, dass bezogen auf die Schulen vieles dafür spreche, die Anwesenheitspflicht wie bereits vor den Weihnachtsferien bis zum 31. Januar aufzuheben.

Die GEW Hessen appelliert an Kultusminister Lorz und die gesamte Landesregierung, die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Empfehlungen ernst zu nehmen und für Schulen und Kitas Maßnahmen in die Wege zu leiten, die das Recht auf Bildung, das Recht auf Gesundheit für alle an Schule Beteiligten und die Erfordernisse der Eindämmung der Pandemie berücksichtigen.

„Die Präsenzpflicht an den Schulen aufzuheben ist konzeptionslos und wird auch den Erfordernissen zur Eindämmung einer Pandemie nicht gerecht. Was Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schüler, Schulleitungen und Eltern in den nächsten drei Wochen und langfristig bis zum Ende des Schuljahres brauchen, ist Verlässlichkeit, Planungssicherheit und eine echte Konzeption, wie es mit dem Unterricht unter den Bedingungen der Corona-Pandemie weiter geht“, erklärte Birgit Koch, Vorsitzende der GEW Hessen.

Bei einer ausgesetzten Präsenzpflicht entscheiden die Eltern, ob ihre Kinder die Schule besuchen oder nicht. Es kann also sein, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse zum Unterricht in die Schule kommen oder eben niemand. Wie soll dann der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler umgesetzt werden? Sollen Lehrkräfte den vollen Unterrichtstag in der Schule gestalten und zusätzlich auch noch den vollen Unterrichtstag für Kinder und Jugendliche, die zu Hause bleiben, planen und durchführen? Wie sieht es mit der Schulbusbeförderung aus? Wer entscheidet und soll planen, wie viele Busse eingesetzt werden müssen? Und wie soll der Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern gehalten werden? Wie soll das alles digital laufen, da noch längst nicht alle Schülerinnen und Schüler mit einem digitalen Endgerät ausgestattet sind? Das sind nur einige Fragestellungen, die zeigen, dass eine aufgehobene Präsenzpflicht den Erfordernissen der momentanen Situation nicht gerecht wird.

„Für uns ist klar“, so Koch weiter, „dass es nach dem Lockdown an den Schulen nur mit einem Wechselmodell, also dem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, weitergehen kann, damit alle auch in den Klassenräumen den Abstand wahren können. Und wir brauchen einen verbindlichen Stufenplan, der abhängig vom Infektionsgeschehen und den Inzidenzwerten vor Ort regelt, welches Unterrichtskonzept greift.“

„Wir brauchen zusätzlich zum Wechselmodell weitere bildungspolitische Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche konkret zu unterstützen“, forderte Maike Wiedwald. „Damit kein Kind zurückbleibt, müssen in Abhängigkeit von der dynamischen Entwicklung der Pandemie individuelle Lösungen gefunden werden. Hierfür bedarf es aber einer besseren personellen Ausstattung der Schulen. Die im hessischen Sondervermögen eingestellten Mittel für weiteres Personal in Höhe von 150 Millionen Euro müssen jetzt an die Schulen gegeben werden. Das würde kleinere Gruppen und zusätzliche Förderangebote möglich machen.“

Wichtig ist auch, die Ängste von Schülerinnen und Schülern und ihrer Eltern ernst zu nehmen, wie es inhaltlich im Unterricht weitergehen wird und wie die Prüfungen für den Haupt- und Realschulabschluss sowie die Abiturprüfungen ablaufen sollen.

Birgit Koch dazu: „Wir fordern die Absage der schriftlichen Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen der Hauptschule und der Realschule. Die Abschlüsse sollen auf Grundlage der erzielten Zeugnisnoten und der bereits abgeleisteten Projekt- und Präsentationsprüfungen zuerkannt werden. Für das Zentralabitur müssen die curricularen Vorgaben für die Abiturprüfungen geändert und die Aufgabenstellungen für das Abitur 2021 schnell überarbeitet werden.“

Für die Kitas kündigte Ministerpräsident Bouffier gestern an, dass er dem Kabinett vorschlagen wolle, sie grundsätzlich offen zu halten, ein Betretungsverbot somit nicht ausgesprochen werde. Das bedeutet aber, dass die Landesregierung die Entscheidung, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, an die einzelne Einrichtung abschiebt. Diese Regelung wird den Anforderungen an den Infektionsschutz von Beschäftigten, Kindern und Eltern nicht gerecht.

„Viele Kolleginnen und Kollegen in den Kitas haben Ängste, sich am Arbeitsplatz anzustecken. Zu diesen Sorgen kommt eine permanente Überlastung hinzu, denn die Teams sind häufig krankheitsbedingt ausgedünnt. Wir brauchen dringend ein Konzept auch für die Kitas, wie mit dieser Situation umzugehen ist, “ kritisierte Maike Wiedwald die bisher angekündigten Maßnahmen.

Eltern müssen aber auch bessere Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, sich bei eingeschränkten Betreuungszeiten oder notwendigen Schließungen von Kitas selbst besser um die Betreuung der Kinder kümmern zu können. Wiedwald weiter: „Die Eltern müssen durch zusätzliche Tage bezahlter Freistellung von der Arbeit unterstützt werden. Das entlastet Eltern beim Spagat zwischen Berufstätigkeit und Betreuung der Kinder.“ Solche zusätzlichen Betreuungsstage entlasten sicherlich insbesondere jene Eltern, die aufgrund ihrer Arbeitssituation nicht auf einen Arbeitsplatz zu Hause ausweichen könnten und sind somit auch ein wirksames Mittel, um der fortschreitenden sozialen Spaltung der Gesellschaft in Pandemiezeiten zu begegnen. „Wir erwarten von der Landesregierung, dass der gestrigen Ankündigung von Ministerpräsident Bouffier, dass es zusätzlich 10 Urlaubstage für Eltern geben solle, schnell konkrete Umsetzungsschritte folgen.“