Der Unmut über ungerechte Bezahlung steigt

Grundschullehrkräfte fordern Anerkennung ihrer Profession und A 13

Pressemittelung 13. November 2020

An den Grundschulen in Hessen wird am 13. November 2020 der „Rote Würfel“ fallen, den die GEW Hessen an die Schulen geschickt hat. Egal wie er zu liegen kommt:  A13 ist das Ergebnis.

Die Eingruppierung nach der beamtenrechtlichen Besoldungsstufe A 13 fordern Lehrkräfte der Grundschulprofession seit mehreren Jahren an ihrem Aktionstag, dem 13. November. Dies ist der Tag, an dem die Bezahlung einer Grundschullehrkraft endet, verglichen mit der Bezahlung der Lehrkräfte anderer Schulformen.

Auf Grund der Corona-Pandemie verzichtete die GEW Hessen auf Versammlungen und Kundgebungen von Grundschullehrkräften,  wie sie in den letzten Jahren stattfanden. Von der gemeinsamen Würfelaktion in den Kollegien werden Fotografien erstellt. So soll die Forderung „A 13 für Grundschullehrkräfte“ auch in diesem Jahr der Öffentlichkeit und den politisch Verantwortlichen erneut ins Gedächtnis gerufen werden.

Kolleginnen und Kollegen an Grundschulen werden sich gemeinsam vor Augen führen, was ihre Arbeit wert ist, würde sie gerecht bezahlt werden. Die qualitativen Anforderungen an die Profession der Grundschullehrkräfte sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Die Grundschule hat die Aufgabe, die inklusive Bildung aller Kinder mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen sicherzustellen. Lehrkräfte mit Grundschulprofession werden bei ihrer Arbeit im inklusiven Unterricht stundenweise unterstützt von Förderschullehrkräften. Die Verantwortung für den Unterricht und das Kind liegt bei der schlechter bezahlten Grundschullehrkraft.

Längst ist der Mangel an Grundschullehrkräften zu einem ernsthaften Problem geworden. Gymnasiallehrkräfte, die ohne das Grundschullehramt an den Grundschulen eingesetzt werden, aber mit höherer Bezahlung, stopfen die Lücken. Eine Gleichstellung der Grundschulprofession mit anderen Lehrämtern ist auf Dauer nicht zu verwehren.

Sieben andere Bundesländer machen es bereits vor und bezahlen das geforderte gleiche Einstiegsgehalt. Die GEW fragt: „Haben die hessische Landesregierung und der Kultusminister die Profession nicht verstanden? Der Unmut über die ungerechte Bezahlung wird nicht verschwinden. Eher verschwindet eine Grundschullehrkraft dorthin, wo ihr Beruf und ihre Professionalität mit der entsprechenden Bezahlung anerkannt wird.“