Disziplinarverfahren gegen Lehrkräfte endgültig einstellen!

Unruhe an Schulen nicht weiter schüren

Pressemitteilung 21. Juni 2018

Nach dem am 12. Juni 2018 verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Streikverbot für Beamtinnen und Beamte gibt es inzwischen erste Reaktionen der Staatlichen Schulämter in Hessen. Einzelne Schulämter informieren seit gestern die Schulleitungen in ihrem Aufsichtsbereich darüber, dass im Rahmen einer Interessenabwägung die Aussetzung der Disziplinarverfahren gegen die hessischen Beamtinnen und Beamten, die sich am 16. Juni 2015 am Beamtenstreik beteiligt haben, bis zum 31. Dezember 2018 vorerst verlängert werde. Bis zu diesem Zeitpunkt können die vor dem Bundesverfassungsgericht unterlegenen Lehrkräfte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Bechwerde gegen das ergangene Urteil einlegen.

„Wir fordern das Land Hessen auf, die eingeleiteten und zwischenzeitlich ausgesetzten Disziplinarverfahren gegen die mehreren tausend Lehrkräfte, die sich an unserem Streik beteiligt haben, nicht wieder aufzunehmen. Vielmehr müssen diese Verfahren endgültig eingestellt werden, die Unterlagen müssen aus den Personalakten entfernt werden“, so die GEW-Landesvorsitzende Birgit Koch. „Das Hessische Disziplinargesetz regelt in Artikel 18, dass ein Verweis wegen einem eventuellen Dienstvergehen nach einer Frist von zwei Jahren nicht mehr erteilt werden darf. Diese Frist ist klar überschritten, denn mittlerweile sind drei Jahre seit dem Streik vergangen.“

Kultusminister Lorz hat am 19. Juni gegenüber der Frankfurter Neuen Presse erklärt, dass viele Überlastungsanzeigen von Lehrkräften nur den Zweck gehabt hätten, „Gehaltsforderungen der Lehrergewerkschaft zu untermauern“. In diesem Zusammenhang stellte Birgit Koch klar: „Auch wenn der Kultusminister behauptet, dass er die Beschwerden ganzer Kollegien höre und reagiere, ist dem nicht so. Sehr viele Kolleginnen und Kollegen berichten, dass sie weder eine Antwort bekommen haben, von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ganz zu schweigen.“ Eine Überlastungsanzeige hat nach dem Arbeitsschutzgesetz die Funktion, den Arbeitgeber über eine bestehende Überlastung zu informieren, von der eine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Koch weiter: „Man muss leider feststellen, dass der Kultusminister nicht einmal in Ansätzen verstanden hat, worum es den Kolleginnen und Kollegen geht: um wachsende Arbeitsüberlastung, eine unzureichende Versorgung mit Lehrkräften, den maroden Zustand vieler Schulgebäude sowie fehlende Ressourcen für Inklusion und Ganztag. Hier sollten Kultusminister Lorz und die Schulverwaltung ansetzen, statt Lehrkräfte, die sich gegen unzureichende Arbeitsbedingungen zu wehren versuchen, weiterhin mit Disziplinarmaßnahmen zu überziehen!“ Dies gelte nicht zuletzt, weil sich bereits für das kommende Schuljahr abzeichne, dass der Lehrkräftemangel in Hessen weiterhin ein akutes Problem bleibe.

Infos der Landesrechtsstelle zu den Disziplinarverfahren im Mitgliederbereich unter Streikrecht