Goethe-Universität: Auschwitz-Gedenktag am 27. Januar

GEW Hessen und AStA begrüßen den Senatsbeschluss

Pressemitteilung 6. OKtober 2015

GEW Hessen und AStA der Goethe-Universität begrüßen den Senatsbeschluss  vom 16.9.2015 der Goethe-Universität zum Gedenktag 27. Januar (Befreiung von Auschwitz).

Frankfurt: Der Senat der Goethe-Universität hat auf Antrag des GEW/ver.di Senators Prof. Dr. Benjamin Ortmeyer, Leiter der Forschungsstelle NS-Pädagogik, einstimmig  - ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung - beschlossen, kurz vor dem 27. Januar an die Studierenden, Lehrenden und an alle in der Goethe-Universität Beschäftigten, folgenden Appell zu richten:

„Der 27. Januar jeden Jahres ist ein Jahrestag der Befreiung von Auschwitz, ein Gedenktag an die vom NS-Regime ermordeten, verfolgten und ins Exil vertriebenen Menschen. Er ist ab 2016 für die Goethe-Universität Anlass, gerade an diesem Tag in allen Fachbereichen die Lehrenden aufzufordern, in ihren Lehrveranstaltungen in dieser oder jener Form auf Auschwitz und die Bedeutung der damit zusammenhängenden Fragen hinzuweisen. Zusätzliche Veranstaltungen zu diesem Thema sind erwünscht und werden unterstützt.“

Der Vorsitzende der GEW Hessen, Jochen Nagel, unterstützt ausdrücklich diese Initiative der Goethe-Universität, denn sie „ könnte und sollte wegweisend sein und auch die anderen Universitäten in Deutschland anregen, sich mit der von NS-Deutschland planmäßig, staatlich organisiert und industriell durchgeführten Ermordung der jüdischen Bevölkerung Europas und der Sinti und Roma auseinanderzusetzen sowie aller vom NS-Regime Verfolgten und Ermordeten zu gedenken. Kritische Aufarbeitung an deutschen Hochschulen bedeutet danach zu fragen, welche Rolle die Universitäten selbst im NS-Regime eingenommen haben und welche Täter*innen Teil der Hochschulgemeinde waren. Ermutigung zu Aufarbeitung ist demnach nicht nur ein emphatisches Diktum, sondern erfordert inhaltliche Auseinandersetzungen mit der NS-Zeit in den Universitäten.“

Der hochschulpolitische Sprecher des AStA der Goethe-Universität, Laurien Simon Wüst, hob hervor, dass dieser Senatsbeschluss die Möglichkeit eröffnet, „dass nun zum ersten Mal die Möglichkeit entsteht, dass die Goethe-Universität als Ganzes und nicht nur einzelne Initiativen sehr deutlich und klar ein Zeichen setzt, dass Erinnern und Gedenken an Auschwitz kein „Spezialthema“ ist, sondern alle Fachbereiche an der Goethe-Universität angeht und alle Hochschulmitglieder im Sinne eines historisch-bewussten Bildungsauftrags angeht. Erziehung nach Auschwitz muss dabei in Frankfurt die Rolle von Täter*innen, die Teil der Goethe-Universität waren, und die Massenvernichtung von Jüdinnen und Juden ermöglichten, wie Auschwitz-Arzt Josef-Mengele, in den Blick nehmen. Mit dem IG Farben-Campus der Universität als Täterort, an dem die maßgeblichen Entscheidungen für die Errichtung des konzerneigenen Konzentrationslagers Buna/Monowitz und der Zyklon-B-Produktion durch eine Tochterfirma der IG Farben getroffen wurden, muss die Frage, wie an diesem Ort täglich studiert, gelehrt und geforscht werden kann, täglich neu gestellt werden. Der Antrag kann ein Beitrag zu dieser Frage sein.“

Der 27. Januar 1945 ist der Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der beiden anderen Konzentrationslager Auschwitz durch die Rote Armee. Er ist seit 1996 offizieller Gedenktag in  Deutschland. Zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts wurde der 27. Januar von den Vereinten Nationen im Jahr 2005 erklärt. Auch der Europarat hat bereits 2002 gefordert, diesen Gedenktag bewusst zu gestalten. Es ist höchste Zeit, so übereinstimmen Jochen Nagel und Laurien Wüst abschließend, dass an den Universitäten dieser Tag bewusst gestaltet wird.