Grundschullehrkräfte angemessen bezahlen

Notmaßnahmen des Kultusministers lösen die Mangelsituation in den Grundschulen nicht

Pressemitteilung 23. Juni 2017

„Der Mangel an Lehrkräften, insbesondere im Grundschulbereich, ist Ergebnis der jahrelangen Abwertung des Lehrerinnen- und Lehrerberufs und der zusätzlichen finanziellen Schlechterstellung des Grundschullehramts“, erklärte der Vorsitzende der GEW Hessen, Jochen Nagel. „Deshalb werden die Notmaßnahmen des Kultusministeriums dieses erhebliche Problem auf Dauer nicht lösen können.“

Wurde zunächst mit äußerst mäßigem Erfolg versucht, Lehrkräfte im Ruhestand für den Unterricht zu reaktivieren, zeigt jetzt auch die ausgeschriebene Weiterbildungsmaßnahme für das Grundschullehramt nicht das erwartete Resultat. Dieses Angebot richtet sich an Gymnasiallehrkräfte mit Überhangfächern – das heißt Fächer, für die es aktuell keinen Bedarf in den Schulen gibt –, die deshalb kein Einstellungsangebot erhalten hatten. Von 200 möglichen Weiterbildungsplätzen konnten zum Start der Maßnahme im Grundschulbereich gerade einmal die Hälfte besetzt werden.

Dass dies im Wesentlichen auf die niedrigere Besoldung in den Grundschulen zurück zu führen ist, zeigt auch ein Vergleich mit der Weiterbildungsmaßnahme für Förderschulen. Bei diesem, mit A 13 besoldeten Lehramt, konnten alle der 80 angebotenen Stellen besetzt werden.

„Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung endlich erkennt: an einer Besoldung aller Grundschullehrkräfte nach A 13 (statt nach A 12) führt kein Weg vorbei“, so Jochen Nagel weiter. „Ich fordere deshalb die Landesregierung nachdrücklich dazu auf, endlich diesen Schritt zu gehen.

Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Unterricht durch Lehrkräfte, die für ihre Schulform ausgebildet sind. Gemeinsam mit den Eltern werden wir deshalb auch im kommenden Schuljahr darauf achten, dass dieses Recht für alle verwirklicht wird. Ein Schwerpunkt wird dabei die Ausstattung von Grundschulen sein.“