Gruppe InklusionsBeobachtung Hessen“ (GIB Hessen) gegründet

PM 21. Juni 2012

 

Vertreterinnen und Vertreter des Landesbehindertenrates, der Landesar-beitsgemeinschaft Hessen „Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V.“, des elternbunds Hessen e.V. (ebh), der Landesschülervertretung Hessen (LSV), sowie der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben sich am Dienstag zu einer Gruppe InklusionsBeobachtung Hessen (GIB Hessen) zusammengeschlossen.

„Denn was seit der Ratifizierung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung durch die Bundesrepublik Deutschland (am 24. Februar 2009!) bezogen auf die Verwirklichung von inklusivem Unterricht in Hessen gelaufen ist, kann bestenfalls als chaotisch bezeichnet werden. Die Frage, ob es sich um eine politisch gewollte Verschleppung oder gezielte Verhinderung handelt, darf gleichwohl gestellt werden“, erklärte die Gruppe InklusionsBeobachtung.

Zunächst wurde die Novellierung des Schulgesetzes verschleppt und dabei ein aus unserer Sicht unhaltbarer Ressourcenvorbehalt für die Verwirklichung dieses Grundrechts festgeschrieben. Dann wurden Förderausschüsse eingesetzt, deren Arbeitsgrundlagen nicht geklärt waren, und kürzlich erst eine Verordnung zur Umsetzung des sonderpädagogischen Förderbedarfs dann auch noch faktisch heimlich in Kraft gesetzt. Vor allem aber kritisiert GIB Hessen die bereit gestellten völlig unzureichenden Ressourcen, die Inklusion, trotz bestehenden Anrechts der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern, gar nicht erst oder nur unter unzulänglichen Bedingungen ermöglicht.

„Immer wieder erfahren wir, dass einem Kind  der Zugang zur allgemeinbildenden Schule mit Verweis auf fehlende sonderpädagogische Fördermöglichkeiten verweigert wird. Erst wenn die Eltern mit Klage drohen, werden dann in aller Regel doch noch das notwendige Personal und die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt.

Dort, wo Schulen Kinder und Jugendliche inklusiv beschulen wollen und sie in ihre Schule aufnehmen, erleben wir es, dass ihnen die notwendige Ausstattung und Unterstützung versagt wird, die eine angemessene Förderung der Schülerinnen und Schüler überhaupt erst ermöglichen würde.“

Diese Vorgehensweise der Landesregierung steht in einem eklatanten Widerspruch zur Verpflichtung des Landes, „angemessene Vorkehrungen“ nach Artikel 24, Absatz 2, Ziffer c der UN-Behindertenrechts-konvention zu treffen. „Hier sehen wir unsere Aufgabe: Wir wollen solche und andere Fälle dokumentieren und Eltern, Lehrkräf-ten aber auch Schülerinnen und Schülern Mut machen, mit Nachdruck für gelingende Inklusion einzutreten. Wir wollen den politisch Verantwortlichen einen Spiegel ihrer Taten vorhalten und die Öffentlichkeit darü-ber informieren; was gut und was schlecht läuft“, erklärte die Beobachtergruppe.

GIB Hessen wird deshalb regelmäßig über das informieren, was in Sachen Inklusion an den hessischen Bildungseinrichtungen geschieht, und politisch Druck für angemessene Umsetzungs- und Arbeitsbedingungen machen. „Wir werden weiter darauf drängen, dass Inklusion nicht unter einem Ressourcenvorbehalt stehen darf. Außerdem versteht sich die Gruppe InklusionsBeobachtung Hessen als Anlaufstelle für Menschen, die sich über nichtgelingende Inklusion beschweren wollen“, erklärten die Vertreterinnen und Vertreter übereinstimmend.