Last-Minute-Wahlgeschenke des Kultusministers reichen nicht aus!

Angekündigte Entlastungen für Mentorinnen und Mentoren an den Schulen sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein

Pressemitteilung 22. Oktober 2018

Kultusminister Lorz hat am letzten Freitag angekündigt, dass ab Februar 2019 Mentorinnen und Mentoren, die an den Schulen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV, vormals: Referendare) unterstützen, eine geringfügige Entlastung erhalten sollen. Schulen sollen für diese Ausbildung eine Pflichtstunde pro LiV erhalten, also in den meisten Fällen 0,5 Pflichtstunden für den einzelnen Mentor oder die Mentorin.

Die GEW Landesvorsitzende Maike Wiedwald erklärt hierzu: „Die GEW Hessen freut sich, dass ihre jahrzehntealte Forderung nach einer Entlastung der Mentorinnen und Mentoren nun endlich angegangen wird. Obwohl der Kultusminister immer wieder die Bedeutung der Tätigkeit von Mentorinnen und Mentoren in den letzten Jahren betont hat, hat er diese Entlastung trotz großer Proteste aus den Schulen bisher verweigert.“

Mentorinnen und Mentoren sind an den Schulen an der Ausbildung der Praktikantinnen und Praktikanten und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) maßgeblich beteiligt. Dies hat für sie  zur Zeit zur Folge, dass sie erhebliche Teile ihrer Freizeit in die gemeinsame Unterrichtsplanung und Nachbereitung mit den LiV aufbringen und so zur erfolgreichen Bewältigung des Vorbereitungsdienstes beitragen. Dazu gehört neben der organisatorischen Beratung und Unterstützung auch die psychologische Entlastung der LiV, die sich in den Unterrichtsbesuchen häufig als gesamte Persönlichkeit auf dem Prüfstand gestellt sehen. Hier leisten viele Mentorinnen und Mentoren aus Sympathie und professionellem Selbstverständnis heraus Beratungstätigkeiten, die weit über ihr definiertes Arbeitsfeld hinausgehen.

Die Ausbildungssituation an den Schulen und Studienseminaren hat sich seit 2005 stetig verschlechtert, weil sich die Anrechnungen der Stunden der LiV kontinuierlich erhöht haben, so dass kaum noch Doppelbesetzungen im Unterricht oder eine gemeinsame Planung und Vorbereitung von Unterricht möglich sind.

Auf wiederholte Nachfrage der GEW Hessen, wann endlich eine erforderliche Entlastung für Mentorinnen und Mentoren kommen werde, antwortete die CDU Hessen vor wenigen Wochen noch, dass eine „Mentorentätigkeit […] – wie im Übrigen auch vergleichbar in größeren Betrieben, in der Industrie, im Dienstleistungsgewerbe – zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrkräfte gehöre. Beim Praxissemester gibt es wegen der besonderen Herausforderung eine Vergütung wegen der Teilnahme an der Vollerhebung (Evaluation)“. Offensichtlich kommt der Kultusminister kurz vor der Wahl nun plötzlich zu einer anderen Einschätzung.

Maike Wiedwald betont: „Die GEW Hessen hat die Forderung nach einer Entlastungsstunde für Mentorinnen und Mentoren in den letzten Jahren immer ganz oben auf ihrer Agenda zur Reduzierung der Arbeitsbelastung gehabt. Mit der Entlastungsstunde für Mentorinnen und Mentoren ist ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation des Vorbereitungsdienstes für angehende Lehrkräfte gemacht worden. Darauf haben die Mentorinnen und Mentoren lange gewartet. Denn ihnen war bereits 2011 vor den letzten Veränderungen des Vorbereitungsdienstes – also vor mehr 7 Jahren  – von der CDU-geführten Landesregierung eine solche Entlastung in Aussicht gestellt worden.“

Eine gute Ausbildung erfordert Ressourcen in Form von Zeit für Beratung und Reflexion. Wahlgeschenke reichen nicht aus für die dauerhafte Sicherung einer qualitativ guten und demokratischen Ausbildung von Lehrkräften. Daher müssen die Ressourcen für die Ausbildung am Studienseminar und an den Schulen deutlich erhöht werden. Die Schulen müssen pro LiV mindestens zwei Stunden für die Entlastung von in der Regel zwei Mentorinnen oder Mentoren für jedes der beiden erteilten Unterrichtsfächer erhalten. Die Beschreibung ihrer Aufgaben muss aber auch wieder im Hessischen Lehrerbildungsgesetz verankert werden. Fortbildungsangebote für Mentorinnen und Mentoren müssen in Zukunft auf deren Bedürfnisse zugeschnitten und deutlich ausgeweitet werden.

Birgit Koch, Landesvorsitzende der GEW Hessen, merkt an: „Bereits am Dienstag letzter Woche überraschte uns die Landesregierung mit einem Wahlgeschenk: Das LandesTicket für die Bediensteten wird auch 2019 gelten. Wir dürfen gespannt sein, welche Wohltaten uns in den nächsten Tagen noch zugedacht werden. Gerne erinnern wir in diesem Zusammenhang an unsere Forderungen zur Reduzierung der Arbeitszeit und der Bezahlung nach A13 für alle Lehrämter. Das wäre doch mal „ein Zeichen der Anerkennung (…) für das, was wirklich geleistet wird.