Perspektiven für die Bildung schaffen

Notdienst in den Kitas, unnötige Abschlussprüfungen absagen, Wechselmodell vorbereiten

Pressemitteilung 21. Januar 2021

Aus Sicht der GEW Hessen genügt die nun verlängerte Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse bezüglich der Bildungseinrichtungen in Hessen weder den eindeutigen Empfehlungen zur Kontaktreduzierung, noch den Anforderungen an gute Bildung unter Pandemiebedingungen.

Je länger die bestehenden Regelungen andauern, desto deutlich werde das erkennbar, legte die Vorsitzende der GEW Hessen, Birgit Koch, dar:

„Schon in den ersten beiden Wochen nach den Weihnachtferien waren, allen anderslautenden Empfehlungen zum Trotz, zahlreiche Kita-Gruppen und Grundschul-Klassen viel zu voll. Wir befürchten, dass die Belegung bis Mitte Februar weiter zunehmen wird. Einfach die Präsenzpflicht auszusetzen ist verantwortungslos, hier drückt sich die Landesregierung vor ihrer Verantwortung und schiebt sie auf die Eltern ab.“

Damit sich die Schulen optimal auf die angekündigte schrittweise Wiederöffnung ab Mitte Februar vorbereiten können, benötigen sie nach Auffassung der GEW schon jetzt eine klare Perspektive:

„Nur im Rahmen eines Wechselmodells können wir einerseits sicherstellen, dass auch im Unterricht das Abstandsgebot eingehalten werden kann und haben andererseits regelmäßig alle Schülerinnen und Schüler vor Ort. Für den Lernerfolg ist es unerlässlich, dass alle in einem regelmäßigen Rhythmus am Präsenzunterricht teilhaben können“, erläuterte Birigit Koch.

In den Kindertagesstätten sei die Einrichtung eines Notdienst mit verbindlichen Kriterien, welche den Aspekt Kinderschutz berücksichtigen, erforderlich:

„Nicht zuletzt aufgrund der neu aufgetretenen Virusmutationen müssen nun auch an den Kitas besondere Gesundheitsschutzmaßnahmen veranlasst werden. Schon jetzt gehören Erzieherinnen und Erzieher zu den Berufsgruppen mit dem höchsten Erkrankungsrisiko.“

Des Weiteren sollten die zentralen Abschlussprüfungen für den Haupt- und den Realschulabschluss abgesagt werden.

Dazu Birgit Koch: „In der jetzigen Situation sollte alle verfügbare Unterrichtszeit genutzt werden, um durch den Lockdown entstandene fachliche Lücken zu schließen und eine Arbeits- und Lebensweltorientierung zu ermöglichen. Die Durchführung von unnötigen Abschlussprüfungen hingegen frisst erhebliche Zeitressourcen bei allen Beteiligten, die dann letztlich für echten Bildungsfortschritt fehlen. Die Endnoten beim Haut- und Realschulabschluss bestimmen sich auch bei den drei Fächern, in denen zentrale Prüfungen vorgesehen sind, zu zwei Dritteln aus der Zeugnisnote. Das heißt, dass die Prüfungsnote in den meisten Fällen von keiner oder nur sehr geringer Relevanz für die erzielte Endnote ist.“

Zum Hintergrund

Das „Corona-Kabinett“ der hessischen Landesregierung hat am 20. Januar die Umsetzung der jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse zur Fortsetzung des Lockdowns beraten. Für den Bildungsbereich bedeutet dies, dass die bereits geltenden Regelungen unverändert bis zum 14. Februar  2020 verlängert werden. Somit sind die Kindertagesstätten grundsätzlich geöffnet, es wird lediglich an die Eltern appelliert, keine Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen. Für die Klassenstufen 1 bis 6 ist die Präsenzpflicht ausgesetzt, die Eltern entscheiden, ob die Kinder den Unterricht besuchen. Für die Abschlussklassen an allen Schulformen findet verbindlicher Präsenzunterricht statt, die Gruppen werden gegebenenfalls geteilt. Insbesondere an den berufsbildenden Schulen führt diese Regelung zu vollen Schulen, da es angesichts kurzer Bildungsgänge sehr viele Abschlussklassen gibt.