Sexuelle Übergriffe und Gewalt

GEW fordert Kultusministerium zur Aufarbeitung der eigenen Rolle auf

Betroffener Kollege klagt wegen jahrelanger Schikanen

Pressekonferenz 13. September

„Es ist gut, dass das Kultusministerium an einzelnen Schulen die Aufklärung von sexuellen Übergriffen und Gewalt vorangetrieben und in einzelnen Fällen auch Entschädigungen angeboten hat. Die Aufarbeitung in den eigenen Reihen bleibt es aber bis heute schuldig“, sagt Jochen Nagel, Landesvorsitzender der GEW Hessen. 

Im Gegenteil: Kollege Ulrich Vormwald, der als kommissarischer  Schulleiter der Kreisrealschule Bad Orb in den Jahren 2000 bis 2002 gegen sexuelle Übergriffe und Gewalt an der Schule aktiv war und sich schützend vor die Schülerinnen und Schüler gestellt hat, wird seitdem vom Ministerium geradezu verfolgt. 

Zunächst erhielten die Täter eine Audienz beim damaligen Staatssekretär, der damit diese Gruppe in ihrer Stimmungsmache gegen Ulrich Vormwald bestärkte, und anschließend sollte er nicht als Schulleiter ernannt werden. Erst mit einer Niederlage des Dienstherrn vor Gericht, das eindeutig die Position von Ulrich Vormwald bestätigte, konnte er sein Recht erkämpfen. Vor dem Hintergrund der Konfliktsituation in Bad Orb ließ Ulrich Vormwald sich jedoch auf einen Kompromiss mit Einsatz an einer anderen Schule ein und wird seitdem – trotz immer wieder herausragender Beurteilungen durch unmittelbare Vorgesetzte – hin- und hergeschobenen und schikaniert. Seine Personalakte wurde gefleddert. Positive Beurteilungen wurden entfernt.

 „Nach langwierigen erfolglosen Versuchen, diese Situation in Gesprächen mit dem Ministerium nach vorn zu entwickeln, mussten wir erkennen, dass es dort letztlich keine Bereitschaft zur Aufarbeitung der Vorkommnisse und Rehabilitierung von Kollegen Vormwald gibt“, so Jochen Nagel. Deshalb bleibe nur noch der Rechtsweg.

 Rechtsanwalt Dr. Jens Kolter erklärt hierzu:

„Es wurde mündlich als auch schriftlich zumindest eine amtsangemessene Beschäftigung des Herrn Vormwald eingefordert, ebenso ein entsprechendes Würdigungsschreiben. Letzteres ist natürlich nicht gerichtlich einklagbar, würde aber den Mandanten in der gebotenen Weise zumindest rehabilitieren. Ein diesbezügliches Schreiben wurde vom Kultusministerium in Aussicht gestellt, liegt jedoch bislang nicht vor. Die gerichtlich einklagbare amtsangemessene Beschäftigung wurde bislang jedoch vollständig verweigert mit der Begründung, die Aufgaben des Herrn Vormwald in der Lehrkräfteakademie seien amtsangemessen, was jedoch in keiner Weise zutrifft. Eine schriftliche Entscheidung des Dienstherrn zu dem Antrag auf amtsangemessene Beschäftigung liegt bislang nicht vor, sodass nun eine Untätigkeitsklage erhoben werden muss, welche gegenüber dem Kultusministerium bereits auch schriftlich angekündigt wurde.“

Insgesamt bleibt die Frage: Wie will das Kultusministerium in Gegenwart und Zukunft Schulleitungen und Kollegien dazu ermutigen, sich ebenso konsequent vor Schülerinnen und Schüler zu stellen, wie es Kollege Vormwald getan hat, wenn sie damit rechnen müssen genauso behandelt zu werden? 

„Wir brauchen deshalb eine konsequente Aufarbeitung dieses Falls und möglicher weiterer im Ministerium bekannter Fälle. Nur wer bei sich selbst aufklärt und nicht nur Altfälle an Schulen, bei denen die Täter bereits gestorben sind, aufarbeitet, ist glaubwürdig, wenn es heute darum geht Prävention für und Aufklärung von sexuellen Übergriffen und Gewalt voranzubringen“, so Jochen Nagel abschließend. 


Zitat aus HKM -  Handreichung zum Umgang mit sexuellen Übergriffen im schulischen Kontext

– Entwurfsstand 10.06.2016 –:
 „Noch immer bewerten einige Institutionen ihre Fürsorgepflicht gegenüber Tätern/Täterinnen höher als den Schutz des Kindeswohls“, schreibt Ursula Enders [zit. nach: Fegert et al. (2015): Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Ein Handbuch zur Prävention und Intervention für Fachkräfte im medizinischen, psychotherapeutischen und pädagogischen Bereich. Berlin: Springer Verlag.], und verweist „auf destruktive manipulative Strategien der Täter, die mit Intrigen, Diskreditierungen, Verleumdungen, Erpressungen bis hin zum Rufmord nicht nur die Kinder, sondern das Sozialgefüge ganzer Kollegien nachhaltig schädigen können. Systematisch werden persönliche Grenzen verwischt und die Integrität in Zweifel gezogen. Es gilt daher diesen Machenschaften soweit wie möglich den Boden zu entziehen, um resilient gegenüber einer solchen „institutionellen Traumatisierung“ zu werden.“ [s.o., S. 314]


Die GEW unterstützt die Initiative des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung „Schule gegen sexuelle Gewalt“

www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de        

www.kein-raum-für-missbrauch.de