Tarifeinigung mit der Goethe-Universität nach Streik der Hilfskräfte

Fotos vom Warnstreik der Hilfskräfte

Pressemitteilung 21. Mai 2015

Ziel: Tarifverhandlungen zu Hilfskräften bis Ende des Wintersemesters 2015/16 beenden

Am 19. Mai, einigten sich GEW und die anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit der Goethe Universität Frankfurt auf ein Tarifergebnis. Die Goethe-Universität Frankfurt hat etwa 5.500 Beschäftigte, für die ein eigener Haustarifvertrag gilt. Die über 2.000 Hilfskräfte der Hochschule sind in dieser Zahl nicht berücksichtigt.

 Streitpunkt waren bis zuletzt die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte. Hierzu war bisher die Universität lediglich bereit, eine „Selbstverpflichtungserklärung“ zu erarbeiten. Allerdings können Selbstverpflichtungen, anders als Tarifverträge, nach Belieben unterlaufen werden. Die Hilfskräfte wollen Rechtssicherheit und einen Tarifvertrag, was sie beim Streik am Tag vor der Verhandlung nochmals deutlich zum Ausdruck gebracht hatten. 

Gestern haben sich beide Seiten sich auf einen Fahrplan für Verhandlungen über die Hilfskräfte verständigt. Sie sollen zeitnah beginnen und bis zum Ende des kommenden Wintersemesters beendet sein. Als inhaltlichen Zielpunkt der Verhandlungen nennt die Tarifeinigung einen Hilfskräfte-Tarifvertrag und/oder „außertarifliche Regelungen“, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber abzuschließen wären. „Das geht inhaltlich deutlich über eine bloße Selbstverpflichtungserklärung der Universität hinaus“, erklärte Lukas Becker von der Hilfskraftinitiative an der Goethe Universität. „Dass sich die Universität unter anderem auf eine zeitliche Rahmensetzung für die Verhandlungen eingelassen hat, ist ein Erfolg unseres Streiks am Montag.“

Carmen Ludwig von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen ergänzte: „Mit der Tarifeinigung sind wir einen wichtigen Schritt in Richtung Hilfskräfte-Tarifvertrag weiter.  Um einen solchen Tarifvertrag im Wintersemester 2015/2016 aber durchzusetzen, müssen die Hilfskräfte ihren Druck wahrscheinlich nochmals erhöhen.“ 

Auf die Einkommenserhöhung entsprechend des Abschlusses mit dem Land Hessen - 2,0 % rückwirkend ab 1. März 2015 und 2,4 % ab 1. April 2016 (mindestens 80 Euro in den Entgeltgruppen bis EG 9)  - hatten sich die Tarifvertragsparteien bereits vorab geeinigt. 

Carmen Ludwig (GEW Hessen)

Lukas Becker (Hilfskraftinitiative Universität Frankfurt)