Zukunftsfähige Hochschulen durch gute Arbeitsbedingungen!

Pressemitteilung 27. März 2018

Forderungen des Vernetzungstreffens der Beschäftigten und Promovierenden an hessischen Hochschulen

Eine Initiative für gute Arbeitsbedingungen an Hessens Hochschulen

  • GEW Hessen
  • ver.di Hessen (Fachbereich 05 Bildung, Wissenschaft und Forschung)
  • Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an hessischen Hochschulen sollen durch exzellente Arbeit zu ebenso exzellenter Lehre, Verwaltung und Forschung beitragen –  doch sie arbeiten unter seit Jahren schlechter werdenden Bedingungen.

Arbeits- und Leistungsdruck nehmen überhand, die Zukunftsaussichten der Beschäftigten sind ungewiss. Obwohl der Hochschulbetrieb ohne sie zum Stillstand käme, haben in Hessen 85 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeitenden befristete Arbeitsverträge. Selbst in der Verwaltung nehmen Befristungen in den letzten Jahren stark zu. Dabei unterminieren befristete Verträge – nicht selten für ein Jahr oder sogar bloß  für zwei Monate abgeschlossen – nicht nur die Lebensplanung der Beschäftigten, sondern auch die Qualität von Verwaltung, Forschung und Lehre.

Da deutsche Hochschulen im OECD-Vergleich seit langem unterfinanziert sind, die Studierendenzahlen aber anstiegen, gibt es viel zu wenige Stellen in Lehre und Verwaltung, um Studierende auch in Zukunft gut zu betreuen. Die Konsequenz: Teilzeitstellen, auf denen Vollzeit gearbeitet werden muss, werden zur Regel.  Immer mehr Aufgaben bei wachsendem Leistungsdruck und unbezahlter Lehre gehören mittlerweile zum Alltag an hessischen Hochschulen. Zukunftsfähige Hochschulen sehen anders aus.

Im Koalitionsvertrag spricht sich die Landesregierung für „verlässliche Karrierewege“ in der Wissenschaft aus und nimmt „Dauerarbeitsplätze“ für Daueraufgaben in den Blick. Doch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, die Einführung von Qualifikationsprofessuren und der Hessische Hochschulpakt haben die Probleme nicht gelöst.

Die Hochschulen als Arbeitgeber können oder wollen ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Es liegt nun am Land Hessen, den Worten Taten folgen zu lassen, um bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Was muss geschehen, um dieses Ziel zu erreichen?

Wissenschaftliche sowie administrativ-technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wissen-schaftliche Hilfskräfte, Lehrbeauftragte und Promovierende haben sich mit Unterstützung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen, dem ver.di Fachbereich Bildung und Wissenschaft und dem Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft zur Initiative für gute Arbeitsbedingungen an Hessens Hochschulen zusammengeschlossen.

Die Initiative fordert als erste dringend notwendige Schritte: 

1. Befristete Stellen systematisch entfristen 

Das Land muss sich mit den Hochschulen auf einen Stufenplan verständigen, um schrittweise den Anteil unbefristeter Arbeitsverhältnisse deutlich zu erhöhen. Stellen mit Daueraufgaben in der Lehre und direkter Betreuung von Studierenden sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben müssen unmittelbar entfristet werden. Wir fordern die Festschreibung von Dauerstellen für Daueraufgaben im hessischen Hochschulgesetz.

Dies betrifft jedoch keineswegs nur die Lehre. Auch wenn Forschung oft projektgebunden ist, bleibt es auch Aufgabe öffentlich finanzierter Hochschulen, dauerhaft unabhängige Forschung durch festes Personal langfristig zu sichern. Befristungen außerhalb der Promotion müssen begründete und tatsächliche Ausnahmen sein und generell mindestens drei Jahre umfassen.

2. Qualifikationsstellen aufwerten und von feudalen Abhängigkeiten befreien

Um wissenschaftliche Qualifikation auf hohem Niveau zu sichern, muss das Hessische Hochschulgesetz festschreiben, dass die Qualifikation bei Qualifikationsstellen mit einem Anteil von 75 Prozent (und nicht wie heute 33 Prozent) der Arbeitszeit die prägende Tätigkeit sein. Wir fordern bei Promotionsstellen mindestens 65-Prozent-Stellen.

Die Zuordnung von Qualifikationsstellen zu Arbeitsbereichen muss beendet werden, um die quasi-feudalen Abhängigkeitsverhältnisse abzuschaffen, die dadurch entstehen, dass in der Regel Vorgesetzte und Betreuende der Qualifikation ein und dieselbe Person sind.

3. Zeit für gute Lehre schaffen

Die Lehrverpflichtungsverordnung muss so angepasst werden, dass Vor- und Nachbereitung der Lehre und Betreuung der Studierenden Teil aller Lehre leistenden Stellen wird, was in etwa der dreifachen Zeit der Präsenzlehre entspricht. Dies soll für Lehrbeauftragte ebenso gelten wie für Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche Mitarbeitende oder professorale Lehrende. Kurzfristig ist die Lehrverpflichtung, insbesondere für Lehrkräfte für besondere Aufgaben, deutlich abzusenken. Nur so ist es ihnen möglich, innerhalb ihrer Arbeitszeit aktuelle Diskussionen ihres Fachs zu verfolgen und sich didaktisch weiterzubilden.

4. Hochschulen ausreichend finanzieren

Demokratische Gesellschaften brauchen eine – vom Einfluss interessengeleiteter Geldgeber –unabhängige Wissenschaft. Eine solide wissenschaftliche Ausbildung durch Lehre auf höchstem didaktischen und wissenschaftlichen Niveau sowie eine von direkten ökonomischen Interessen unabhängige dauerhaft etablierte Forschung können verlässlich und langfristig nur durch ausreichend öffentlich grundfinanzierte Hochschulen sichergestellt werden. Drittmittel müssen ihre für den laufenden Betrieb notwendige Funktion verlieren und dürfen nur für die Finanzierung echter Zusatzaufgaben herangezogen werden. Stattdessen müssen die hessischen Hochschulen als öffentliche Institutionen mit ausreichend konstanter, ausreichender öffentlicher Grundfinanzierung ausgestattet werden. 

5. Mehr Personal einstellen

Es herrscht Notstand an Hessens Hochschulen: Mit immer mehr Aufgaben, starker Arbeitsverdichtung, Leistungsdruck und einem dauerhaften Anstieg der Studierendenzahlen hält der Zuwachs an Beschäftigung nicht Schritt. Dies belastet nicht nur die Beschäftigten, sondern verschlechtert auch die Qualität der Lehre, Forschung und Verwaltung. Diesem seit vielen Jahren anhaltenden Trend gilt es eine Wende für gute Qualität im Studium entgegen zu setzen. Hierfür müssen deutlich mehr Mitarbeiter*innen in Lehre und Verwaltung eingestellt und auch neue, zusätzliche, unbefristete Professuren geschaffen werden.

6. Mitbestimmung stärken

Wir sind zufriedener und arbeiten besser, wenn wir mitbestimmen können. Das gilt für die Gestaltung der einzelnen Arbeitsplätze und Prozesse in den Instituten und Fachbereichen, aber auch für unsere Personalvertretung. Damit die Personalräte an Hessens Hochschulen als Stimme der Beschäftigten fungieren können, müssen sie stärker anerkannt und einbezogen werden. Wir fordern im Zuge einer Überarbeitung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes, dass unsere Personalräte bei der Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern voll mitbestimmen können. Außerdem sollen sie analog zum Betriebsverfassungsgesetz bessere Freistellungsstaffeln erhalten. Die „vertrauensvolle“ soll um eine „gleichberechtigte“ Zusammenarbeit ergänzt werden, damit auch per Gesetz klargestellt wird, dass unsere Personalräte mit der Dienststelle auf Augenhöhe verhandeln.

Zur weiteren Anerkennung müssen alle Promovierenden, auch ohne Stelle, als Mitglieder der Hochschulen anerkannt werden. Die Statusgruppen Promovierende und Hilfskräfte gehören zum Mittelbau und müssen dementsprechende Mitbestimmungsrechte haben.