Studium in Deutschland

Angebote für Geflüchtete aus der Ukraine

HLZ 7-8/2022: Rechtsanspruch Ganztag?

Seit Februar führt die russische Armee einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in der Ukraine. Viele Millionen Menschen flohen seit Beginn des Krieges aus der Ukraine, vermutlich weit über 800.000 davon nach Deutschland. Ihre Bildungsabschlüsse dürften vergleichsweise hoch sein, nach Zahlen des IAB hat rund die Hälfte bereits einen Hochschulabschluss, viele wollen als Lehrkräfte arbeiten. Die GEW setzt sich für eine Anerkennung ihrer Bildungsabschlüsse und eine gute Integration der Geflüchteten ein (HLZ 6/2022). Unter ihnen befinden sich auch mehrere Tausend Studierende. Hunderte Anfragen erreichen die hessischen Hochschulen, wie eine Aufnahme oder Weiterführung des Studiums in Hessen möglich sein könnte. Die meisten wollen in medizinischen Studiengängen einen Platz finden. Die International Offices der Hochschulen versuchen, die Studierenden zu unterstützen.

Ausbau des HessenFonds

Der Weg in die Hochschulen ist jedoch nicht leicht. Das Land Hessen hat das Problem erkannt und den HessenFonds zur finanziellen Förderung des Studiums aufgestockt, um mehr junge Menschen zu unterstützen. Die Förderung beträgt aktuell 300 Euro pro Monat und Person. Außerdem werden mehr Stipendien für Nachwuchswissenschaftler:innen ausgeschüttet. Die Hochschulen bauen bestehende englischsprachige Studiengänge und die digitale Zusammenarbeit mit den Hochschulen in der Ukraine unter Einbeziehung der ukrainischen Lehrkräfte aus. Die Justus-Liebig-Universität Gießen hat ein gesondertes Programm für Medizinstudierende entwickelt, die Goethe-Universität hat mit Spenden Stipendien in Höhe von 250 Euro pro Monat eingerichtet. Der Nothilfefonds des Landes Hessen, der über die kirchlichen Studierendengemeinden beantragt werden kann, wurde angehoben.

Trotzdem bleiben erhebliche Hürden: Bevor die Geflüchteten mit dem Studium beginnen können, müssen sie Deutsch auf B2-Niveau lernen. Die GEW plädiert hier für eine Ausnahmeregelung, die es den Studierenden erlaubt, dieses Sprachniveau erst im Laufe ihres Studiums zu erwerben. Ein gewichtiger Knackpunkt ist außerdem die Finanzierung des Studiums. Für Ukrainer:innen und für Geflüchtete, die nach § 24 Aufenthaltsgesetz einen vorübergehenden Schutz genießen, wurde auf Bundesebene ein gewisser Durchbruch erreicht. Geht es nach dem Bundesgesetzgeber, dann sind diese Geflüchteten zukünftig BaföG-berechtigt. Die GEW begrüßt diese Änderung ausdrücklich.

Geflüchtete zweiter Klasse?

Oft werden die Geflüchteten aus der Ukraine vergessen, die keine ukrainische Staatsbürgerschaft haben. Sie kommen vor allem aus Marokko, Indien, Nigeria oder Ägypten und sind jetzt als Geflüchtete „zweiter Klasse“ von Abschiebung bedroht. Für Geflüchtete aus Kriegsgebieten wie Afghanistan oder Syrien muss sich diese Herabsetzung besonders schmerzhaft anfühlen. Die GEW setzt sich als Bildungsgewerkschaft dafür ein, dass Geflüchtete aus allen Ländern gleich behandelt werden und eine gute Chance auf Integration haben. Immerhin konnte erreicht werden, dass der Bund für die Studierenden ohne ukrainische Staatsbürgerschaft die vorübergehende Schutzgewährung bis Ende August verlängert. Bis dahin können sie versuchen, sich an einer hessischen Hochschule zu immatrikulieren, dann dürfen sie vorerst bleiben.

Eine besondere Hürde ist dabei die nach wie vor geltende Vorschrift, dass ein Sperrkonto in Höhe von 10.332 € nachgewiesen werden muss. Dies können die wenigsten Studierenden aus Drittstaaten, für die bereits die Reise und der Aufenthalt in der Ukraine mit erheblichen privaten Kosten verbunden waren, aufbringen. Das Sperrkonto ist zwischen Bund und Ländern noch in der Verhandlung. Die GEW wird sich für eine Ausnahmeregelung für Studierende stark machen.

Tobias Cepok