Engagement ist gefragt

Beamtinnen und Beamte in der Tarifrunde | HLZ Februar 2024

Regelmäßig haben die GEW und die anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in ihren Tarifforderungen den Anspruch erhoben, dass ein Tarifergebnis auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten übertragen werden muss. Das ist auch 2024 so. Den Gewerkschaften ist es 2019 und 2021 gelungen, entsprechende Bekenntnisse des Landes in die Tarifeinigung zu schreiben.


Mittlerweile sind die Bestimmungsfaktoren der Besoldungsentwicklung komplizierter geworden. Ging es früher ausschließlich um die politische Frage der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung, so setzt die höchstrichterliche Rechtsprechung zur verfassungskonformen Alimentation spätestens seit Mai 2020 davon unabhängige Akzente in Hinblick auf die Höhe der Besoldungstabellen. Trotz dieser Veränderung gilt aber: Nur gemeinsam sind wir stark und können wir es schaffen, eine angesichts der Inflationsentwicklung angemessene Einkommensentwicklung für alle Landesbeschäftigten und für alle Versorgungsempfängerinnen und -empfänger durchzusetzen. Die Solidarität der Beamtinnen und Beamten mit den Tarifbeschäftigten des Landes ist ab Beginn der „heißen Phase“ am 14. Februar mehr denn je gefragt. Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Dezember gegen das Streikrecht für verbeamtete Lehrkräfte entschieden und damit gegen ein zukünftig möglicherweise gemeinsames Handeln aller Statusgruppen bei Arbeitskampfmaßnahmen. Die Antwort darauf kann nur lauten, unter den gegebenen Bedingungen in vielfältiger Weise umso solidarischer zu agieren.


Für Samstag, den 9. März, werden daher alle Beamtinnen und Beamten des Landes wahrscheinlich zu einem zentralen Aktionstag aufgerufen, an dem sie sich solidarisch hinter die gewerkschaftlichen Forderungen in der Tarif- und Besoldungsrunde 2024 stellen. Dabei geht es aber nicht nur um Solidarität. Denn schließlich hat eine gute Tarifentwicklung Konsequenzen für die Höhe der gesetzlich festgelegten Alimentation. Zudem stehen die Chancen nicht schlecht, dass die neue Landesregierung das Tarifergebnis übertragen wird.


Die Tarif- und Besoldungsrunde 2024 stellt die hessischen Gewerkschaften vor große Herausforderungen. Einerseits sind historisch einmalig hohe Preissteigerungen zu verzeichnen, wie wir sie seit fast 50 Jahren nicht mehr hatten. Andererseits hinkt das Land Hessen dem restlichen öffentlichen Dienst in Deutschland hinterher. Tarifabschlüsse mit deutlichen Gehaltssteigerungen gab es beim Bund und bei den Kommunen sowie in allen anderen Bundesländern bereits im Jahr 2023. Motivation genug also, damit die Beschäftigten des Landes zusammenstehen, um auch im Land Hessen für ein gutes Ergebnis zu sorgen.


Der Bund hat übrigens die im April 2023 vereinbarte „Inflationsausgleichszahlung“ in Höhe von insgesamt 3.000 Euro nicht nur auf die aktiven Beamtinnen und Beamten übertragen, sondern „systemkonform“ auch auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Auch die meisten Bundesländer haben bereits angekündigt, die „Inflationsausgleichszahlung“ entsprechend der Ruhegehaltssätze zu übertragen. Die Pensionärinnen und Pensionäre in Hessen haben aber allen Grund, gemeinsam mit den Tarifbeschäftigten auf die Straße zu gehen. Denn 2021 hatte das Land es abgelehnt, ihnen eine Kompensationszahlung für die „Coronaprämie“ zuzugestehen. Das Ergebnis war eine zehnmonatige Nullrunde. Der neuen Spitze des Innenministeriums muss in der heißen Phase der Tarif- und Besoldungsrunde zwischen 14. Februar und 14. März deutlich werden, dass ein vergleichbares Vorgehen 2024 auf entschiedene Gegenwehr stoßen würde.


Beamtinnen und Beamte können aber noch mehr tun, um die Tarifbeschäftigten in der Auseinandersetzung zu unterstützen. In den Schulen können sie zum Beispiel:

  • die Tarifbeschäftigten zur Streikteilnahme motivieren,
  • streikende Kolleginnen und Kollegen in Schutz nehmen,    wenn sie kritisiert werden,
  • im Kollegium und Freundeskreis, mit Eltern, Schülerinnen und Schülern über die Forderungen der Gewerkschaften und die Notwendigkeit der Streiks sprechen.


Sie können bei ihrer örtlichen GEW nachfragen, wie sie die Streikenden organisatorisch unterstützen können. Das ist ihnen ausdrücklich erlaubt. Sie können sich falls notwendig weigern, Streikende zu vertreten und im Kollegium dafür werben, keine Streikbrecher-Arbeit zu übernehmen. Gemeinsam sind wir stark! Gemeinsam setzen wir auch in Hessen für alle Kolleginnen und Kollegen ein gutes Ergebnis in der Tarif- und Besoldungsrunde in Hessen durch!